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Apple vs. Samsung: Mannheimer Landgericht weist Klage von Samsung ab

Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung entwickelt sich langsam zur „unendlichen Geschichte“. Wie wir vor wenigen Tagen berichteten, hat Apple seine Klagewelle in Deutschland erst letzte Woche um mehrere neue Klagen erweitert. Es stehen also mehrere Urteile von deutschen Gerichten den Patentstreit zwischen den beiden Elektronikriesen betreffend aus. Eines davon erging am Freitag vor dem Landgericht Mannheim, das eine Klage Samsungs gegen Apple abwies, in der es um die verwendete 3G-Technologie in Apples iPhones ging.

Richter Andreas Voss vom LG Mannheim verkündete seine Entscheidung am Freitag nachmittag. Die Klage Samsungs, die Apple die Verletzung eines Patentes, das die im iPhone 4 und 4s verwendete UMTS-Technologie schützt vorwarf, wurde abgewiesen. Eine Begründung zu dem Urteil steht noch aus.

Samsung hat nun noch vier  Klagen gegen Apple in Deutschland am Laufen, die insgesamt 6 Patente umfassen. Davon behandelt lediglich eine Klage Patente, die nichts mit der UMTS-Technologie zu tun haben. Die Begründung für das Urteil von Andreas Voss könnte sich entschieden auf die noch ausstehenden Klagen auswirken. Laut FOSS Patents (engl.) gibt es zwei mögliche Begründungen für die Entscheidung:

  • Entweder hat das Gericht entschieden, dass die von Apple verwendete Technologie die durch Samsungs Patent geschützte nicht berührt. In diesem Fall würde es sich um eine technische Begründung handeln, was bedeuten würde, dass die 3 Klagen, bei denen noch eine Entscheidung aussteht, noch Aussicht auf Erfolg haben.
  • Die andere Möglichkeit ist, dass das Gericht entschieden hat, dass die von Apple verwendete Technologie sozusagen „indirekt“ lizensiert sind. Der UMTS-Chip-Hersteller Qualcomm hat die Technologie bei Samsung lizensiert. Apple bezieht seine UMTS-Chips von Qualcomm, es besteht also die Möglichkeit, dass Apple als direkter Kunde von Qualcomm über dessen Lizenz geschützt ist. Sollte dies der Fall sein, ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch die 3 verbleibenden Klagen von deutschen Gerichten abgelehnt werden.
Die Begründung der Entscheidung ist also maßgeblich für die weiteren Erfolgsaussichten Samsungs in Deutschland. Wie ein Sprecher des koreanischen Herstellers auf einer Pressekonferenz verkündete, prüfe Samsung derzeit die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Bisher haben sowohl Apple als auch Samsung keine besonders hohe Erfolgsrate mit ihren Klagen vorzuweisen. Das scheint die beiden Elektronikriesen jedoch nicht davon abzuhalten, immer neue Ansprüche geltend zu machen. Apple und Samsung sind momentan die beiden größten Hersteller sowohl von Smartphones als auch von Tablets. Weder die hohen Verfahrenskosten noch die aus den Verfahren resultierende Presse stellt eine wirkliche Gefahr für einen der Konzerne dar. Wir können also davon ausgehen, dass das letzte Wort noch lange nicht gesprochen ist.
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2 Kommentare

  1. Samsung wird es wohl nie verstehen das sie gegen Apple einfach keine Chance haben mit ihren fadenscheinigen Klagen.
    Die haben durch ihre Klagerei nun sicherlich schon Unsummen verloren weil jede Klage bisher ins nichts verlaufen ist.

  2. sehe ich genauso wie zafira… das einfach nur noch arm von samsung aber sie dürfen sich wegen mir gern noch lächerlicher mache :D