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Motorola vs. Apple: Slide-to-Unlock und FRAND-Patente

Nachdem der Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple in den letzten Wochen mehr oder weniger im Stillen weiterlief, ist es momentan der Streit Apple gegen Motorola, der die Gemüter beschäftigt. Vor kurzem berichteten wir über den kurzzeitigen Verkaufsstop einiger Apple Produkte im deutschen Online Store sowie über das Gerichtverfahren, in dem Motorola Apples iCloud-Service angriff. Nun erging vor dem Landgericht München ein Urteil zugunsten Apples. Außerdem reichte Apple eine formale Beschwerde über Motorolas Umgang mit FRAND-Patenten bei der Europäischen Kommission ein.

Das Landgericht in München entschied am vergangenen Donnerstag über eine Klage Apples, die sich gegen die „Slide-to-Unlock“-Funktion auf Motorola-Handys richtete. Die Firma aus Cupertino hält ein Patent, das diese Funktion schützt. Dementsprechend fiel auch die Entscheidung des Richters Dr. Peter Guntz aus: Er sprach Apple Recht zu. Die entsprechende Funktion auf den meisten Mobiltelefonmodellen von Motorola verletzt Apples Patent.

Dies gibt Apple die Möglichkeit, unter der nun schon öfter benutzen Bedingung einer Sicherheitsleistung das Urteil vollstrecken zu lassen und ein Verkaufsverbot für die entsprechenden Handys zu erwirken. Allerdings lies der deutsche Patentrechtexperte Florian Müller verlauten, es dürfe den Programmierern von Motorola mit relativ geringem Aufwand möglich sein, die Unlock-Funktion so zu ändern, dass ein Verkaufsverbot umgangen werden kann. Dennoch dürfte das Urteil eine Beeinträchtigung der Benutzerfreundlichkeit von Motorolas Handys nach sich ziehen. Müller geht davon aus, dass es nicht möglich sein wird, ein entsprechendes Feature zu programmieren, das ähnlich intuitiv wie die „Slide-to-Unlock“-Variante ist.

Motorola kündigte gegenüber der BBC (engl.) an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen. Hier kommt auch die bereits angesprochene Sicherheitsleistung ins Spiel. Wenn Apple das Urteil vollstrecken lässt, geschieht das auf eigenes Risiko. Sollte der Berufung stattgegeben werden, muss der kalifornische Konzern mit Schadenersatzforderungen seitens Motorola rechnen. Bisher ist nicht bekannt, ob das Urteil direkt vollstreckt wird oder Apple die Berufung abwartet.

Neben der Entscheidung des deutschen Gerichts hat Apple vergangene Woche eine Beschwerde gegen Motorola bei der europäischen Kommission eingereicht. Die Vorwürfe sind denen, die bereits Gegenstand einer Untersuchung gegen Samsung sind recht ähnlich. Es geht um die Nutzung sogenannter FRAND-Patente, die industrielle Standards schützen, in Patentklagen. Momentan hat Motorola die Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Anschließend wird die Europäische Kommission entscheiden, ob eine offizielle Untersuchung angebracht ist.

Apple reagiert damt offensiv auf die Klagen, die Motorola in den vergangenen Wochen und Monaten gegen die Produkte aus Cupertino vorbrachte. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Europäische Union der Argumentation des iPhone-Herstellers folgen wird. Jedoch bietet eine solche Beschwerde die Möglichkeit, Motorola die Grundlage für die meisten derzeit laufenden Verfahren zu nehmen.

Man darf nicht vergessen, dass Motorola derzeit von Google übernommen wird. Der Streit mit dem Smartphonehersteller ist also für Apple im Endeffekt in Kürze ein direkter Streit mit Google.

Wie immer werden wir euch über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Quellen: FOSS Patents I (engl.) FOSS Patents II (engl.)

 

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4 Kommentare

  1. 1OO% Apple.

  2. seh ich auch so… die solln mal eigene ideen bringen und nicht immer nur nachahmen…

  3. Da bin ich mal gespannt wie Google beziehungsweise Motorola das lösen möchte. Alle aktuellen Smartphones nutzen doch Slide to Unlock. Soweit ich weiß war das iPhone das erste Gerät mit der Slide to Unlock Technik was ich in der Hand hatte. Gut nur, dass Apple das Patent hat.

  4. @c0mm4nder. Nein das Neomod N mit Windos Mobil hatte diese Technik schon 2005. Deshalb wurde dieses Patent ja auch in den NL beim Prozess Apple vs. Samsung abgelehnt neben dem Geschmacksmuster und den Icons weil es zu bis auf ein Patent zu allen Punkten ein Prior Art Model gab. Es gibt also schon Gerichtsentscheidungen gegen diese Patent und ein Weiterzug an die nächste Instanz könnte schon Erfolg haben. Aber dieser Gerichtsentscheid bewies auch das Apple eigentlich alle Ideen nicht selber hatte sondern diese auch nur zusammenklaute.