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US-Gericht verhängt kein Verkaufsverbot für Samsung-Geräte

Apple musste nun einen Rückschlag vor einem US-Gericht hinnehmen. Die Kalifornier stellten einen Antrag auf ein Verkaufsverbot für insgesamt 26 Smartphones und Tablets von Samsung, der jedoch von der Richterin Lucy Koh abgelehnt wurde. Das aus der Sicht von Apple negative Urteil begründet das Gericht mit den von Apple beanstandeten Funktionen der Samsung-Geräte, die allerdings nur einen Teil der Features der Produkte beschreiben, weshalb ein Verkaufsverbot nicht gerechtfertigt sei.


In der offiziellen Stellungnahme der Richterin Lucy Koh zum Urteil im Patentstreit zwischen Apple und Samsung wird eingestanden, dass Apple das Recht habe, einige der in den Schutzrechten beschriebenen Funktionen exklusiv zu nutzen. Dennoch heißt dies nicht, dass sofort ein Gerät aufgrund dessen vom Markt genommen werden müsse. In der Regel ist die Funktionspalette der beanstandeten Geräte nämlich weitaus größer.

In dem besagten Patentstreit wurde bereits im Sommer 2012 ein erstes Urteil gesprochen, das zur Folge hatte, dass die Südkoreaner zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 1,05 Milliarden US-Dollar verklagt wurden. Apples Rechtsvertreter forderten daraufhin auch ein Verkaufsverbot der betroffenen Geräte, was nun verhandelt wurde. Samsung forderte nun auch eine deutliche Reduzierung dieser Summe, während Apple für eine Maximierung plädierte. Die Richterin Lucy Koh traf in diesem Fall allerdings noch keine Entscheidung zur finalen Höhe der zu zahlenden Strafsumme.

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8 Kommentare

  1. Ich frage mich langsam, ob es nicht längst für einen Befangenheitsantrag gegen diese asiatische Richterin reicht, die ihre Vorliebe für den heimatlichen klonieren Samsung vor sich herträgt.

  2. Interessante Argumentation, gilt dann natürlich auch für die beantragten Appleverkaufsverbote.
    Die Vereinbarung mit HTC hat mit Sicherheit auch negativ dazu beigetragen.
    Grundsätzlich sind Verkaufsverbote leicht zu umgehen, noch dazu wenn’s ältere Modelle sind.
    Da die Richterin bei der Anhörung am 6,12. eine Minderung der Strafzahlung zumindest angedeutet hat, bin ich mir nicht mehr so sicher, ob Apple und oder Samsung die Revisionen aufrecht erhalten werden.
    Wie sagte die Richterin : Zeit für Frieden
    Mal sehen was da für beide Seiten noch positives und negatives kommt.
    Frau Koh wird beide Seiten sicherlich überraschen.
    Einen kleinen Rückschlag hat Samsung aber heute auch bekommen, eine Neuauflage der ersten Runde wg. Jurybefangenheit gibt’s nicht.

  3. Zeit für Frieden

    Samsung läßt alle europäischen Patentklagen bzgl. Verkaufsverboten gegen Apple fallen !UMTS Patente sollen aber lizensiert werden.

  4. Thomas — sei mir nicht böse: aber Friedensangebote seitens Samsung würde ich generell nicht über den Weg trauen. Das passiert nur für bereits verlorenes Terrain wie z.B. auch den EU Druck gegen Samsung.
    Naja – und meine Meinung zur asiatischen Richterin kennst du ja auch.

  5. @ MacFee

    nein bin Dir nicht böse was die Friedensangebote angeht.

    Was die Richterin aber angeht, in einigen Dingen fand ich stand sie klar auf Apples Seite (z.B. Ablehnung von wesentlichen Beweismitteln Samsungs , strenge Einhaltung der Zeitgrenzen, nur „10 Minuten Zeit der ersten Kontrolle der Jury-Entscheidung mit offensichtlichen Fehlern die sofort dann korrigiert wurden).

    Momentan überrascht sie mich allerdings auch. Irgendwie gleicht sich das aus.

    Die Strafmaßfindung scheint – durch einige Fehler – ja auch kompliziert zu, sonst wäre da ja auch schon heute eine Entscheidung gefallen.

    Warum man allerdings grundsätzlich eine Koreanerin dafür eingesetzt hat, versteh ich dann aber auch nicht.

  6. Zitat Macfee :

    Thomas — sei mir nicht böse: aber Friedensangebote seitens Samsung würde ich generell nicht über den Weg trauen. Das passiert nur für bereits verlorenes Terrain wie z.B. auch den EU Druck gegen Samsung.
    Naja – und meine Meinung zur asiatischen Richterin kennst du ja auch.

    Erkenne ich dort einen Hauch Rassismus?

  7. @kumurali: Nein. Ich halte es nur für unklug eine Asiatin in einem Rechtstreit einzusetzen bei dem Asiaten beteiligt sind. Da gehe ich von menschlichen Subjektivitäten aus.

  8. Zitat Macfee :

    @kumurali: Nein. Ich halte es nur für unklug eine Asiatin in einem Rechtstreit einzusetzen bei dem Asiaten beteiligt sind. Da gehe ich von menschlichen Subjektivitäten aus.

    Aso, und die Amerikaner wären Subjektiver?
    Am besten wir lassen das die Kanadier entscheiden, damit es auch wirklich gerecht zu geht (Sarkasmus).
    Also ich finde deine Aussage schon irgenwie merkwürdig.
    Wäre die Richterin befangen hätten die Anwalte von Apple sie schon vor der Verhandlung raus gekiekt.