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E-Book-Prozess: DOJ schlägt Vergleich vor – Apple ist alles andere als begeistert

Vor kurzem fiel das Urteil im E-Book-Prozess. Apple wurde für schuldig befunden, sich mit verschiedene Verlagen abgesprochen und so die Preise auf dem E-Book-Markt fixiert zu haben. Eine mögliche Strafzahlung wird in einem zweiten Verfahren verhandelt und könnte bis zu 500 Millionen Dollar betragen. Das US Justizministerium möchte es aber nicht mehr zu dem zweiten Verfahren kommen lassen und hat Apple einen Vergleich angeboten. Unter anderem müsste Apple für die nächsten zwei Jahren Anbietern wie Barnes & Noble oder Amazon erlauben, aus den jeweiligen E-Book-Apps direkt zu den eigenen Online-Stores zu verlinken.

 

DOJ möchte weitere „Missetaten“ von Apple unterbinden

Interessanterweise hat Amazon erst kürzlich die Kindle-App mit einem Update versehen, das auf clevere Art und Weise die 30 Prozentregel des App Stores umgeht. Sollte Apple den Bedingungen des Vergleiches zustimmen, dann könnte Amazon vorerst auf diesen Umweg verzichten. Die Bedingungen des Vergleiches wurden gestern vom Justizministerium veröffentlicht. Zwar wurden die Stores von Amazon und Barnes & Noble extra benannt, aber die Regelung würde wohl auch für andere E-Book-Stores gelten.

Laut dem US Justizministerium wäre es den Nutzern so möglich, Apples Preise direkt mit denen der Konkurrenz zu vergleichen. Momentan nimmt Apple 30 Prozent für jeden Kauf im App Store oder innerhalb einer App und erlaubt keine Verlinkungen, die zu anderen Shops führen. Die Regel wurde vor 2 Jahren geschaffen. Das Justizministerium glaubt, dass eine entsprechende Änderung die Zustände wiederherstellen würde, die vor der „Verschwörung“ von Apple und den Verlagen herrschten.

Außerdem verlangt das DOJ von Apple, dass das Unternehmen die Verträge zu den in die „Verschwörung“ eingebundenen Verlagen kündigen und dürfte für die Dauer von 5 Jahren mit diesen Verlagen keine anderen E-Book-Distributions-Verträge mehr eingehen.

Der vorgeschlagene Vergleich geht auch über das E-Book-Geschäft hinaus. Apple dürfte „keine Verträge mit Anbietern von Musik, Filmen, TC Shows oder anderem Content mehr eingehen, die den Preis des selben Contents bei Apples Konkurrenz erhöhen würden.“

Bill Baer, der stellvertretende Gerenalstaatsanwalt, der für die Kartell-Abteilung des DOJ zuständig ist, sagte über das Angebot: „The court found that Apple's illegal conduct deprived consumers of the benefits of e-book price competition and forced them to pay substantially higher prices. Under the department’s proposed order, Apple's illegal conduct will cease and Apple and its senior executives will be prevented from conspiring to thwart competition in the future.

Grundsätzlich möchte das DOJ also mit dem Vergleich verhindern, dass Apple vertreten durch das höhere Management in Zukunft die Möglichkeit erneut bekommt, auf derartige weise in die laufende Konkurrenz einzugreifen. Es ist aber davon auszugehen, dass Apple sich weiterhin im Recht wähnt und statt auf den Vergleich einzugehen eher Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Apple: Drakonische Strafmaßnahme

Wenig später lag auch eine Reaktion von Apple vor. Das Unternehmen bezeichnete den vorgeschlagenen Vergleich als „drakonisches und strafbehaftetes Eindringen in unsere Geschäftsmethoden.“ Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden Apples Geschäftsbeziehungen mit tausenden von Partnern potentiell beeinflussen.

In einem Antrag an das Gericht seitens Apple heißt es: „Plaintiffs‘ overreaching proposal would establish a vague new compliance regime — applicable only to Apple — with intrusive oversight lasting for ten years, going far beyond the legal issues in this case, injuring competition and consumers, and violating basic principles of fairness and due process,The resulting cost of this relief — not only in dollars but also lost opportunities for American businesses and consumers — would be vast.“

Apple lehnt den Vorschlag entschieden ab und gibt zu bedenken, dass die daraus resultierenden Kosten nicht nur in Dollar zu bemessen seien, sondern auch in entgangenen Möglichkeiten für Amerikas Unternehmen und Konsumenten. Der Vorschlag sei einfach unfair und verstoße gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Er enthalte zudem Maßnahmen, die in keinem erkennbaren Zusammenhang zu den Vorwürfen stehen, die gegen Apple in dem Urteil bestätigt wurden.

Solange das DOJ nicht bereit ist, von den weitgehenden Eingriffen abzusehen, ist es wohl so gut wie sicher, dass wir die beiden Streithähne vor Gericht wiedersehen. Sowohl in dem Verfahren zur Straffestlegung als auch in dem Berufungsverfahren.

(via Apple Insider, Apple Insider)

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8 Kommentare

  1. warum werden die verlage nicht mit verurteilt?
    macht amazon das gleiche etwa nicht?

  2. Apple ist schon ziemlich das trotzigste Unternehmen…

  3. Ich würde nicht trotzig sagen. Eher strikt und stur.

  4. Im Grunde müssen sie für vermeintlich Clevere Verträge, zugunsten Apples, nun die Zeche zahlen.
    Die Sturheit Apples ist begründet den im Busniess kann esnicht sein das der Staat dir verbietet, Verträge zu schliessen, die möglicherweise die Verkäufe eines anderen unterbieten. Exakt das ist jedoch Marktwirtschaftlich in der regel GEREGELT. Nun jedoch gab es diese Verträge die klar untersagten über den Apple Preis zu verkaufen.
    Schauen wir uns mal die Gewinne von Amazon in 2010 an: 1 MRD Dollar, wie jeder weis in der Regel durch Bücher.
    Dann kam Apple mit iBooks und den entsprechenden typischen „Knebel“ Appel vertragen auf den markt.
    Ergebnis: Amazon 2013: 200Mio Verlust bis 200Mio Gewinn, da sind sie sich noch nicht so einig.
    Das Apple massiv in diesen Markt eingegriffen hat spührt BArnes & Nobel und Amazon am meisten mit massiven Gewinn Einbrüchen. Das Apple nun dafür eine Strafe bekommt ist ebenso absurd wie heuchlerisch.
    Wer sich Amazon Verlagsregeln anschaut ist ebenso strickt wie die von Apple, weis was ich da erzähle.
    Im Grunde ist es jedoch eine typisch amerikanische Sache: Freier markt ohne einfluss nahme und absprachen. Dies ist der Grund dieses Verfahrens. Apple hat dagegen verstossen weil es in den eBook Markt wollte. Massiv Amazon und BArnes und Noble geschadet, die einen Wasserkopf an Kosten aufgebaut hatten bei 1 MRD Gewinn im eBusiness auch nachzuvollziehen, der Ihnen nun echt weh tut. Man denke Google würde es nicht so gut gehen, dann wäre kostenloses Betriebssysteme, Maps, Übersetzung etc etc schneller kostenpflichtig als wir alle Denken. Oder wie bei Facebook nun massiv mit Werbung belegt. (kurz zu Facebook, nach der installation vom AD Blocker in Safari kann ich endlich wieder etwas mehr auf atmen ohne diese penetranz die dort derzeit herrscht in Sachen Werbung)

    Resultat: Apple hat defacto Mist gebaut, es nicht so gut verschleiert wie die anderen. Sollte keinen vergleich eingehen und aus der Porto Kasse oder der 1 MRD von Samsung die Strafe von 350Mio (darauf wird es wohl rauslaufen) zahlen. Ob sie weitere Auflagen die mglws. noch Härter sind nach rechtskräftigen Urteil ist eben das Spiel was Apple eben zockt. Mal gewinnt man, mal verliert man, mal verzockt man sich.

    P.S.: Viel wichtiger ist das nun Anstehende VERKAUFSVERBOT von 3GS, 4, 4S und IPAD in den USA durch verletzung von Patenten Samsungs. Die Frist eines VETO’s durch Obama läuft ab. Dies könnte unter anderem DER Grund sein warum Apple die 4er Reihe und mglws auch das IP5 rausnimmt und gegen 5S und 5C ersetzt / streicht….. Gespannt was noch so alles passiert, Apfelnews wird bestimmt berichten ;)))

  5. Import / verkaufsverbot ist durch Obama Veto erledigt!!! :-))) guter Mann!!!

  6. Import / verkaufsverbot ist durch Obama Veto erledigt!!! guter Mann!!!

  7. GEIL… Seit 1987 kein veto mehr … Obama hat doch Eier in der Hose ;)
    Er wird laut dem Brief alle FRAND Patente sehr genau überprüfen und
    schauen das faire Konditionen kommen. Genau das ist eben was nicht
    passiert ist. Alle habenweniger gezahlt und Samsung wollte mehr.
    V E T O

    http://de.scribd.com/doc/157897822/Obama-Administration-ITC-Letter

  8. Zitat i klatsch :

    Zitat Martina :

    Lieber iKlatsch,
    da ich Dich weder angegriffen, noch ursächlich darauf hin gewirkt habe, gehe ich
    vom Tatsachbestandes § 185 BGB, § 186 StGB und §130 StGB zu 2tens, Absatz 1(b) aus und habe ich meinem Anwalt eben gebeten §111 des TKG zu nutzen um Dich anzuzeigen. Wir rechnen mit mindestens 1-2 Jahren oder hoher Geldstrafe. Wenn ich jetzt auch noch eine Jüdin wäre, sehe es noch schlimmer aus.

    Solltest Du keine Entschuldigung, öffentlich bis zum 4.8. 12:00 Uhr posten.
    Hochachtungsvoll Martina

    Ok, Martina!!
    Hiermit entschuldige ich mich für die von mir, am 22.07.2013, 18,22 Uhr und im Dato vorher, gemachten Äußerungen Bezüglich Ihrer Intelligenz und Aussehens.
    Auch für die von mir gemachten Äußerungen die wahrscheinlich Rassistisch klangen aber so nicht in meiner Absicht lagen möchte ich mich hiermit entschuldigen.