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Urteil: Drosselung des Internetzugangs durch die Telekom ist nicht zulässig

Für viel Diskussionsstoff sorgte in diesem Jahr eine AGB-Neugestaltung der Telekom, in der diese sich vorbehielt, bei ihren Internet-Flatrate-Kunden nach 75 GB verbrauchtem Datenvolumen pro Monat die Geschwindigkeit des Internetzugangs auf  384 kbit/s zu drosseln. Dies sollte auch für Bestandskunden gelten. Auf Protest von Verbrauchern hin erhöhte die Telekom die Geschwindigkeit nach der Drosselung auf 2 Mb/s.  In Kraft treten sollte die Regelung ab nächstem Jahr. Das LG Köln jedoch hat nun jedoch über eine Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden und den Plänen der Telekom vorerst einen Riegel vorgeschoben.

Jegliche Drosselung ist nicht zulässig

Die Drosselung sollte in den Tarifen „Call and Surf“ sowie „Entertain“ gelten. Da die Telekom die Tarife jedoch mit der Formulierung „Flatrate“ und „bis zu“ der Maximalgeschwindigkeit bewirbt, stelle das Drosseln durch die AGB eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, so die Verbraucherzentrale NRW. Dieser Ansicht schloss sich das Landgericht Köln heute mit seinem Urteil an (Az. 26 O 211/13).  Aus der Urteilsbegründung: „Die streitgegenständliche Regelung zur Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen ist nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, da sie wesentliche und sich aus der Natur des Vertrags ergebende Rechte so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), und den betroffenen Kunden deshalb in unangemessener Weise benachteiligt.

Die Unwirksamkeit ergibt sich somit aus dem AGB-Recht. Dabei komme es laut LG Köln maßgeblich auf den Begriff „Flatrate“ an. Das Gericht nahm eine umfassende Auslegung des Begriffs vor und kam zu dem Schluss, das aus der Bewertung der Laiensphäre heraus für den gewöhnlichen Kunden eine Flatrate im Festnetz-Bereich weiterhin bedeute, dass er ein unbegrenztes Volumen zu einer bestimmten Geschwindigkeit für einen festen Preis zur Verfügung habe. Dies stehe im Gegensatz zu der Wertung im Mobilbereich, wo die Drosselung nach einem bestimmten Volumen Standard ist.

Da der Kunde also durch die Verwendung des Begriffes „Flatrate“ einen unbegrenzten Anschluss erwartet, ist eine Beschneidung dieser Erwartung in den AGB nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam. Die Vorschrift verlangt, dass der Kunde durch eine AGB Klausel nicht  entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werden darf. Durch die Gefährdung des Vertragsziels ist das aus Sicht des LG Köln der Fall, da das Äquivalenzverhältnis, also das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, gestört sei. Dies gelte sowohl für eine Drosselung auf 384 kbit/s als auch 2 Mb/s.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats kann die Telekom vor dem OLG Köln Berufung einlegen, was auch als wahrscheinlich gilt. Die Sache könnte bis vor den BGH gehen.

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8 Kommentare

  1. Jaaaaaaa Gott sei Dank… Endlich passiert da mal was

  2. was heisst da jetzt.gilt das ebenfalls für die lange bestehen handyverträge mit flatrate in denen nach internetvolumen gedrosselt wird, welche neu abgeschlossen werden und als flatrate angepriesen werden?

  3. Alexander Trisko

    Das hat mit Handyflatrates nichts zu tun. Die bleiben so, wie sie sind. Es geht spezifisch um Festnetz-Flatrates.

  4. Ich hoffe sie kommen nicht damit durch. Aber wer weiß, vielleicht lassen sie auch die bestehenden Flatrate Verträge auslaufen, und bringen neue Tarife, die nicht mit Flatrate bezeichnet sind.

  5. Oh. Auf 2.000 drosseln? Das ist mir dann ja egal, bei mir gibts nur 2.000 von der Scheiß Telekom :-(

  6. Scheiß Telekom?! Bekommst du wo anders mehr? Warum bist du noch da? Von den ganzen Verbrechern bin ich dann doh lieber bei dem mit der meisten Erfahrung. Ich hab noch NIE Probleme mit dem Magenta Riesen gehabt. Und hab auch nur eine 6000 RAM, Kabel liegt hier nicht und 1&1 verlangt für die Versorgung ins ländlich Gebiet genausoviel wie Telekom. Unterschied: noch habe ich hier analog und kein IP. Und solang das so bleibt ist alles wunderbar.

  7. Weis jemand wie das mit LTE Zuhause ist??
    Die Drosseln bei mir schon nach einer Woche.
    Können mir aber nichts schriftlich gehen wie in welchem Kapazitäten mein Volumen verbraucht wurde. So lange die das nicht wieder legen können ist doch eigentlich jeder LTE Vertrag für Zuhause unwirksam oder???

  8. Setz doch einfach die Statistiken zurück was du verbraucht hast am pc und überprüfe es ne Woche lang.