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Dropbox unterbindet das Teilen von urheberrechtlich geschützten Inhalten

Dieses Wochenende ging ein Tweet von Darrell Whitelaw um die Welt. Dieser hat in seinen persönlichen Dropbox-Ordnern eine DMCA-Takedown-Notiz bekommen. Mit anderen Worten: Der Cloudservice hat verhindert, dass Whitelaw einen Link zu einer urheberrechtlich geschützten Datei teilen konnte. Dabei nutzt das Unternehmen eine Technik, die scheinbar schon seit zwei Jahren eingesetzt wird.

Dropbox verletzt die Privatsphäre seiner Nutzer nicht

Nach dem Tweet von Whitelaw fragten sich viele, wie Dropbox die Datei in dem Account entdecken konnte. Es gab zahlreiche Bedenken in Bezug auf die Privatsphäre der Dropbox-Nutzer. Diese wird aber von der eingesetzten Erkennungsmethode nicht beeinträchtigt.

Dropbox hat eine sich ständig evolvierende Blacklist mit Dateien, die aufgrund des Urheberrechtes nicht geteilt werden dürfen. Diese Blacklist listet die Hash-Summen der betroffenen Dateien. Wenn ein User einen Link zu einer Datei mit der gleichen Hash-Summe anfragt, dann unterbindet Dropbox die Weitergabe. Eine individuelle Untersuchung der Dropbox-Accounts ist daher nicht erforderlich.

Wenn Dropbox eine Aufforderung zum Löschen einer Datei unter dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA) bekommt, dann wird deren Hash-Summe zu der Liste hinzugefügt. Die Dateien werden allerdings nicht aus den Accounts gelöscht, vielmehr ist es lediglich unmöglich, einen Link zur Weitergabe zu erzeugen.

Darrell Whitelaw machte in einem späteren Tweet klar, dass er das Vorgehen von Dropbox nicht für verwerflich halte, sondern nur überrascht gewesen sei. Eigentlich ist die Methode, die Dropbox anwendet, sogar ziemlich clever. Die Privatsphäre der User bleibt gewahrt, gleichzeitig läuft Dropbox aber nicht Gefahr, ähnlich wie Kim Schmidts Service Megaupload in das Visier amerikanischer Bundesermittler zu kommen, was vor allem deshalb Bedeutung erlangt, weil Dropbox auch zu anderen Zwecken dienen soll als zur Weitergabe urheberrechtlich geschützter Dateien.

via Gizmodo

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2 Kommentare

  1. Magister Navis

    Merkwürdig: woher weiß Dropbox, ob ich berechtigt bin, etwas weiterzugeben oder nicht? Bei Privatkopie zB.

    Da sieht man mal wieder wie ausgeliefert man ist wenn man nicht auf eigene Lösungen setzt.

  2. @Magister Navis: Meine Worte!
    Bei uns (Schweiz) ist die private Weitergabe von urheberrechtlich geschütztem Material Gott sei Dank (noch) legal, wie will Dropbox dem Rechnung tragen?