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iPhone-„Fehler 53“: Anwaltskanzleien erwägen Klage gegen Apple

In der vergangenen Woche hat Apple zugegeben, dass der „Fehler 53“, den iTunes zuweilen vermeldet, ein künstlicher ist und damit zusammenhängt, dass man den Touch-ID-Home-Button nicht bei Apple hat reparieren lassen. Da das iPhone davon unbrauchbar wird, erwägen Anwaltskanzleien nun, Apple zu verklagen.

Lässt man einen defekten Home-Button mit Touch-ID-Sensor nicht bei Apple reparieren, kann das zur Folge haben, dass das iPhone unbrauchbar wird. Spätestens bei einem iOS-Update wird überprüft, ob hardwareseitig noch alles im Lot ist. Dieser Test schlägt dann mit großer Wahrscheinlichkeit fehl und iTunes wirft nur noch den „Fehler 53“. Lässt man den Schaden hingegen bei Apple reparieren, passiert das nicht.

Wie The Guardian berichtet, wittern einige Anwaltskanzleien hierin einen coolen Prozess und wollen Apple verklagen. In Großbritannien will man sich hierfür auf den „Criminal Damage Act“ von 1971 stützen, der unter anderem die Zerstörung von Eigentum beinhaltet. In den USA strebt man gar eine Sammelklage an. PVCA sucht deshalb Anwender, die ihr iPhone reparieren ließen und jetzt nur noch ein Stück Aluminium haben. Sie wollen Betroffene gratis vertreten, heißt es auch auf ihrer Webseite.

Die Kollegen von Mac Rumors haben hingegen gehört, dass Apple den Fehler 53 selbst beheben will. Aus Kreisen der Apple Stores soll hoch offiziell das „OK“ gekommen sein, bei Kunden mit Fehler 53 betroffene Komponenten auszutauschen. Dies allerdings nicht gratis, Apple wird stattdessen die Gebühren verlangen, die bei nicht von der Garantie abgedeckten Reparaturen anfällt.

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