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iPhone 6s auseinandergebautiPhone 6s auseinandergebaut, Foto: iFixit

Dänisches Gericht: Ausgetauschtes iPhone muss neu sein

Wenn Apple Geräte auf Garantie umtauscht, erhält man nur selten ein wirklich neues Austauschgerät. Stattdessen gibt es in aller Regel ein „generalüberholtes“. Ein Gericht aus Dänemark findet das nicht in Ordnung und hat entschieden, dass Apple beim Umtausch Neuware herausgeben muss.

Neu statt generalüberholt

Drei Richter in Dänemark gaben einem Kläger Recht, der sich beschwerte, dass Apple ein defektes iPhone 4 mit einem generalüberholten Modell ersetze, anstatt ihm ein neues auszuhändigen. Die Richter argumentierten damit, dass „refurbished“ Geräte mit recycelten Komponenten ausgestattet sein könnten und die senken den Wiederverkaufswert verglichen mit einem neuen Gerät.

Die Richter befanden, dass Apple damit gegen den Verbraucherschutz verstößt und bestätigten die gleich lautende Meinung der örtlichen Verbraucherschützer. Sie waren auch schon der Meinung, dass Apple ein äquivalent neuwertiges Smartphone herausgeben sollte.

Der Streit geht schon etwas länger. 2014 hatte Apple anmerken lassen, sich nicht auf die Entscheidung der Verbraucherschützer einlassen zu wollen und verklagte David Lysgaard, dessen iPhone 4 gegen ein generalüberholtes getauscht wurde. Apple argumentiert, dass die refurbished Geräte genauso hergestellt und getestet werden wie neue. Dem Unternehmen bleibt nun immerhin noch der Weg durch die einzelnen Instanzen. Allerdings stehen die Chancen womöglich nicht besonders gut, denn in diesem Jahr hat ein niederländisches Gericht eine ähnliche Entscheidung getroffen – und womöglich trifft man sich auf Basis eines EU-Gesetzes wieder, dann hätte auch die Entscheidung eine Bedeutung für Dänemark.

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