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iPhone, Bild: pixabay

So könnte das DMA-Verfahren der EU-Kommission gegen Apple in die zweite Runde gehen: Es steht ein wiederholter Verstoß gegen den Digital Markets Act im Raum 

Apple hat bereits vor circa sechs Monaten nachweislich gegen die DMA-Regulierung (Digital Markets Act) der EU-Kommission verstoßen. Dem Unternehmen wird nun unterstellt, die Vorgaben jüngst wiederholt missachtet zu haben. Die Anschuldigungen beruhen auf Aussagen von Softwareentwicklern und Mitwettbewerbern.

Mit der DMA-Verordnung verfolgt die EU ein ganz bestimmtes Ziel. Große „Gatekeeper“-Unternehmen wie beispielsweise Apple sollen zu mehr Wettbewerb gezwungen werden. Zudem soll sich die allgemeine Transparenz des Digitalmarkts deutlich verbessern. Unternehmen wie „Meta“, „Google“ und auch Apple sind dazu verpflichtet, sich an die neuen Vorgaben zu halten. Jedoch leitete die EU-Kommission bereits am 25. März des Jahres 2024 ein Nichteinhaltungsverfahren gegen Apple ein, da Verstöße hinsichtlich einiger Grundlagen der Verordnung festgestellt wurden. Zugrunde lag die Tatsache, dass Apple die Entwickler von Apps daran hinderte, auf alternative Angebote zu verweisen. Somit kam es zu einer klaren Einschränkung des freien Wettbewerbs. In Folge darauf musste das Unternehmen eine Summe von € 500 Millionen in Form von Bußgeldern zahlen. An dieser Stelle wurde sehr deutlich, wie kompromisslos der Digital Markets Act durch die EU-Kommission umgesetzt wird.

Apple scheint scheinbar nichts aus diesem Vorfall gelernt zu haben, denn die Vorgehensweise des Unternehmens wurde laut Angaben von Entwicklern nur oberflächlich an die Vorgaben des DMA angepasst.

Ein Blick auf die Entscheidung der EU-Kommission im April 2025

Die EU-Kommission kam im April dieses Jahres zu einem deutlichen Ergebnis. Das Unternehmen Apple hat durch die Regulierung seines App-Stores klar gegen den DMA verstoßen.

Der bedeutendste Kernpunkt für diese Entscheidung war damals die sogenannte „Anti-Steering-Pflicht“. Diese legt klar fest, dass Plattformen von Gatekeepern wie Apples App Store die Entwicklern nicht daran hindern dürfen, Nutzern alternative Angebote außerhalb dieser Plattformen vor Augen zu führen, oder Online Zahlungsmethoden von Drittanbietern anzubieten. Apple hat diese Pflicht laut der Entscheidung der EU-Kommission nicht erfüllt und auf diese Weise den Wettbewerb zugunsten eigener Interessen eingeschränkt.

Die Rechtslage war schon zum damaligen Zeitpunkt mehr als eindeutig und nun scheint die Auseinandersetzung in die zweite Runde zu gehen. Apple veröffentlichte neue App-Store-Bedingungen, die entwickelt wurden, um die Vorgaben des DMA auf dem Papier zwar zu erfüllen, ohne dabei jedoch die ökonomischen Folgen für die Entwickler vollständig zu beseitigen.

Laut Kritikern ist dies ein Versuch, die Regeln technisch zu befolgen, aber wirtschaftlich weiterhin Vorteile zu behalten.

Apple verhält sich laut zahlreicher Entwickler weiterhin wie zuvor

Circa 20 europäische Softwareentwickler und Verbrauchergruppen haben Anfang Dezember 2025 gemeinsam in einem offenen Brief an die EU-Kommission angeprangert, dass Apple immer noch nicht vollständig compliant sei. Die neuen App-Store-Regeln sollen weiterhin Gebühren und strukturelle Hürden enthalten, die gegen die Grundlagen des DMA verstoßen.

Apple erlaubt inzwischen zwar in der Theorie die Verlinkung zu externen Bezahlsystemen, verlangt jedoch weiterhin hohe Gebühren von bis zu 20 % für externe Transaktionen. Entwickler in der EU seien damit schlechter gestellt als in den USA, wo jüngste Gerichtsentscheidungen Plattformbetreibern strengere Grenzen setzen.

Die Verbände fordern, dass die EU-Kommission ihre Entscheidung notfalls vor den EU-Gerichtshof bringt, damit die DMA-Vorgaben verbindlich geklärt werden.

Auch größeren Firmen, die ebenfalls wirtschaftlich betroffen sind, kritisieren Apples Vorgehensweise. Laut Angaben aus dem offenen Brief schränkt Apple die Fähigkeit von Entwicklern aus der EU ein, transparente und günstige Verkaufswege zu nutzen.

Ein konkretes Beispiel für die Bedeutung von Wahlfreiheit im digitalen Markt sind Dienste, die außerhalb von Apples App Store operieren. Sie bieten Entwicklern und Nutzern alternative Wege an, sich zu vernetzen, Inhalte zu vertreiben und zu monetarisieren. In diesem Kontext wird häufig auf externe Online Plattformen verwiesen, die unabhängiger sind. OASIS freie Online Casinos können Nutzern beispielsweise dazu dienen, verschiedene Angebote zu prüfen, die nicht an zentrale Gatekeeper-Kontrollen gebunden sind. Solche Beispiele verdeutlichen, wie ein offener Markt mehr Wahlfreiheit und Wettbewerb erlauben kann.

Warum der Streit größer ist als einzelne Gebühren

Der Kern der Debatte liegt darin, wie mächtige Plattformen ihre Gatekeeper-Rolle ausüben und wie weit Regulierung sie tatsächlich wirksam kontrollieren kann.

Der DMA wurde im Jahr 2023 eingeführt, um diese Strukturprobleme zu anzugehen. Große digitale Anbieter, die mit ihren Ökosystemen Marktteilnehmer systematisch bevorzugen oder alternative Modelle behindern, sind das Ziel.

Die Geldbuße von insgesamt € 500 Millionen stellte den bislang härtesten Schritt der EU gegen einen Gatekeeper dar. Sie war zugleich ein Weckruf. Der DMA ist kein Papiertiger, sondern ein rechtlich belastbares Instrument, das Unternehmen zu echten Änderungen zwingen soll.

Apple, Compliance und die Zukunft europäischer Plattformpolitik

Apple hat angekündigt, seine App-Store-Regeln im Januar 2026 erneut anzupassen. Konkrete Details sind bislang nicht veröffentlicht worden, was die Entwicklergemeinschaft weiter verunsichert.

Die EU-Kommission hat zudem im November 2025 Hinweise dafür erhalten, dass weitere Dienste des Unternehmens, etwa Apple Ads oder Apple Maps, künftig ebenfalls als „Gatekeeper-Services“ im Sinne des DMA klassifiziert werden könnten, mit neuen Pflichten und Fristen zur Einhaltung.

Die Auseinandersetzung um die Durchsetzung des DMA ist kein einmaliger, sondern ein fortlaufender Prozess. Kommissionsvertreter betonen wiederholt, dass die Regeln nicht nur existieren, sondern auch wirkungsvoll angewendet werden müssen.

Das DMA-Recht muss mehr als nur Lippenbekenntnisse erzeugen

Sechs Monate nach der ersten EU-Entscheidung gegen Apple im Rahmen des DMA zeigt sich, dass die Umsetzung der Regeln in der Praxis noch in den Kinderschuhen steckt. Entwickler und Wettbewerbsvertreter sehen nach wie vor erhebliche Defizite und fordern von EU-Regulierern einen entschiedeneren Vollzug und ein neues Verfahren.

Für Apple geht es nun in eine sehr kritische Phase. Entweder liefert der Konzern überzeugende, rechtskonforme Lösungen bis Anfang 2026, oder die EU-Kommission könnte die Auseinandersetzung in die nächste juristische Instanz tragen.

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