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Apple erringt Sieg vor Düsseldorfer Landgericht

Das Unternehmen aus Cupertino hat einen strategischen und zugleich auch etwas zweifelhaften Sieg errungen: Laut tagesspiegel.de entschied das Landgericht Düsseldorf für Apple und gegen Samsung. Der Elektronikriese aus Korea darf daher auch weiterhin seinen neuen Tablet-PC Galaxy Tab 10.1 weder in Deutschland einführen, ausführen, noch verkaufen. Ein schwerer Schlag für Samsung!

Interessant ist vor allem die Begründung der gerichtlichen Entscheidung. Hierbei geht es noch nicht einmal um ein Patent gegen das Samsung verstoßen haben soll (wie etwa in Japan), sondern lediglich um ein europaweit geschütztes Geschmacksmuster. Dieses geht zurück auf das Jahr 2004 in dem sich Apple Designelemente eines Tablet-PCs für Europa bei der zuständigen Behörde im spanischen Alicante schützen lies.

Aufgabe des Gerichtes war es, zu überprüfen, ob der Konkurrent Samsung mit seinem Galaxy Tab dem beschriebenen Geschmacksmuster zu nahe kam. Das Gericht kam zu der Entscheidung dass dies der Fall ist und die Richterin bescheinigte einen „übereinstimmenden Gesamteindruck“ zwischen dem Produkte aus dem Hause Apple sowie Samsungs Konkurrenzprodukt. Dabei wurden vor allem die abgerundeten Ecken, sowie die „minimalistisch moderne Gestaltung“ hervor gehoben. Interessant ist in diesem Zusammenhang wohl auch, dass ein Gericht in den Niederlanden genau anders herum entschied…

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11 Kommentare

  1. Da muss man wirklich zustimmen. Die beiden Geräte sehen sich sehr änlich und Patent ist Patent. Selbst wenn einige meinen Apple sei eine Heulsuse. Das Gericht hat entschieden und wenn dieses Apple zuspricht muss etwas wahres dran sein. Lustig finde ich aber das Ergebnis der Niederlande…

  2. Klar, da ist eine Ähnlichkeit vorhanden… aber wie soll ein Tablet auch sonst aussehen???

  3. Hihi, sieg un so! finds echt lustig, zumal ich samsung eh nicht mag shcon seit jahren nicht….
    das einzige was ich je von samsung hatte war das SGH-xxx und ein Kühlschrank. Mehr war und wird es sicher nie sein^^

  4. Finde ich trotzdem komisch das auf Basis eines Geschmacksmusters ein Verkaufs Verbot ausgesprochen wird, einfach nur die Farben wechseln schon ist das Geschmacksmuster ausgehebelt, es sei denn das Apple alle Kombinationen hat schützen lassen. Was aber die Idee eines Geschmacksmusterschutzes konterkariert (hatte selber lange mit einem Anwalt für Markenrecht getüftelt um das eigene Geschäftslogo wenigstens regional geschützt zu bekommen)

  5. ich find auch dass das nicht peinlich ist
    im Gegenteil ist ja ihr gutes recht wenn samsung die patente verletzt sie vom markt zuschießen

    also kann ich nur sagen ich freu mich und Glückwunsch

  6. Tja nur das Samsung kein Patent verletzt hat sondern eben nur dieses ominöse Geschmacksmuster.

  7. Apple ist nur peinlich….. ich hab mir nen samsung gekauft und werde es immer wieder tun

  8. das wird eh alles noch zum EGH gehen. und dann wird das europaweit entschieden. und das wird noch so lange dauern, bis beide schon die nächsten geräte herausgebracht haben und dann ist das eh alles wieder egal.

  9. Hier gehts beim Geschmacksmuster nicht bloss um Farben. Das Geschmacksmuster beinhaltet auchdie Art des Tablets! Glasoberfläche, umgeben von einem schwarzen PVC Rahmen und Metallrückseite!

  10. Ist richtig,aber ein Geschmacksmuster ist kein Patent, wenn die Kombination metallrücken und Glasoberfläche ausreichen währe musste es z.B. nur Autos von Daimler Benz geben. Der hatte damals auch Patente darauf trotzdem existieren zig. Automarken.

  11. Da muss man wirklich zustimmen. Die beiden Geräte sehen sich sehr änlich und Patent ist Patent. Selbst wenn einige meinen Apple sei eine Heulsuse. Das Gericht hat entschieden und wenn dieses Apple zuspricht muss etwas wahres dran sein. Lustig finde ich aber das Ergebnis der Niederlande…