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Apple vs. Samsung: Deutsches Gericht setzt Voice-Over-Verfahren aus – Samsung Patent möglicherweise ungültig

Apple vs. Samsung – die unendliche Geschichte des Patentrechts wird seit April letztes Jahr vor zahlreichen Gerichten in aller Welt ausgetragen. Auch vor der deutschen Gerichtsbarkeit streiten sich die beiden Unternehmen schon seit geraumer Zeit. Der wichtigste Schauplatz in Deutschland ist dabei Mannheim. Der Richter Andreas Voß am dortigen Landgericht musste bereits über mehrere Klagen von Apple und Samsung entscheiden. Jüngst setzte er das Verfahren aus, das Samsung gegen den Konkurrenten wegen einer Patentrechtsverletzung durch die VoiceOver-Funktion des iPhone anstrengte. Das zugehörige Patent von Samsung wird möglicherweise demnächst für ungültig erklärt.

Der Fall liegt vorerst auf Eis

Die Entscheidung fiel gestern Morgen und wird von Florian Müller, dessen Blog FOSS Patents wir jedem empfehlen können, der bezüglich der Patentstreitigkeiten im Mobilfunksektor auf dem Laufenden bleiben möchte, ausführlich erklärt. Inhalt des Verfahrens ist Apples VoiceOver-Feature in iOS, das auf Knopfdruck sehbehinderten Usern den Inhalt des Bildschirms inklusive verfügbarer Buttons vorliest. Samsung sieht durch dieses Feature das Patent DE10040386 (B4) verletzt. Dieses Patent ist das deutsche Äquivalent zum amerikanischen Patent No.6,937,700, das eine „Sprachausgabe von Daten, die auf dem Display eines Mobiltelefons dargestellt werden, unter Konvertierung der visuellen Daten in Sprachdaten und Ausgabe über einen Lautsprecher“ schützt. Ein Patent also, das im Grunde genau das schützt, was Apples VoiceOver-Feature ermöglicht.

Die Entscheidung von Andreas Voß beendet das Verfahren nicht. Vielmehr entschied Voß sich dazu, das Verfahren vorerst auszusetzen. Der Grund hierfür ist, dass vor dem Bundespatentgericht in München derzeit ein Verfahren läuft, das über die Gültigkeit des besagten deutschen Patents entscheiden soll. Solange in diesem Verfahren kein Urteil gefallen ist, macht es keinen Sinn, in einem Fall zu urteilen, dessen gesamte Argumentation sich auf dieses Patent stützt.

Samsungs Anwälte sahen diese Entwicklung voraus und versuchten sie zu verändern, indem die Argumentation den neuen Begebenheiten angepasst wurde. Statt sich auf das Patent als Ganzes zu stützen, beruft Samsung sich nun darauf, das zumindest die Sprachausgabe von Icons geschützt wurde und dieses Feature einen entscheidenden Beitrag zur technischen Entwicklung darstellt. Doch auch mit der neuen Argumentation, die Samsung auch vor dem Bundespatentgericht nutzt, scheint es den Augen von Richter Voß unwahrscheinlich, dass das Patent vom Bundespatentgericht eng genug interpretiert wird, um weiter Gültigkeit zu behalten, jedoch gleichzeitig weit genug, um Samsungs Vorwürfe in dem Verfahren in Mannheim zu unterstützen. Deshalb hielt er an seiner Entscheidung fest. Das Verfahren ist so lange ausgesetzt, bis das Bundespatentgericht zu einem Urteil gekommen ist. Sollte das betreffende Patent in seiner Gesamtheit für ungültig erklärt werden, dürften Samsung die Argumente ausgehen.

Beide Parteien bleiben in Mannheim ohne Erfolg – Samsung in der Kritik

Das Landgericht Mannheim verhandelt zum wiederholten Mal Patentrechtsklagen zwischen Apple und Samsung. Richter Andreas Voß hat extensive Erfahrung im Verhandeln von Patentklagen um Mobilfunkbereich. Beide Parteien bleiben vor dem Landgericht Mannheim weiter relativ erfolglos. Sowohl Apples als auch Samsungs Klagen enden für gewöhnlich mit einem abweisenden Urteil oder einer Aussetzung.

Florian Müller kritisiert in seinem Blogposting das Vorgehen Samsungs vor der deutschen Gerichtsbarkeit. Das Nutzen von sogenannten FRAND-Patenten mit dem Ziel, Verkaufsverbote zu erwirken, wurde in einem vorläufigen Beschluss der Europäischen Kommission als Missbrauch der Patente bezeichnet. Die EU-Kommission untersucht weiterhin die Möglichkeit, Samsung mit einer Strafe zu belegen.  Andere Verfahren, wie zum Beispiel die Klage, die Samsung wegen eines Smileys anstrengte, wurden von Richter Voß als wirtschaftlich irrelevant bezeichnet.

Weiterhin bezeichnet Müller speziell die VoiceOver-Klage als wirschaftsethisch bedenklich, da ein Feature angegriffen wird, das für sehbehinderte Menschen unersetzbar ist. Zudem versucht Samsung nicht, einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, sondern die Deaktivierung des Features in Deutschland zu erreichen. Florian Müller bezieht eindeutig Stellung, und in diesem speziellen Fall bin ich geneigt, ihm zuzustimmen. Samsung stand in der Vergangenheit wiederholt auf dem Standpunkt, dass die Patentstreitigkeiten am Ende vor allem dem Kunden schaden. Diese Argumentation trifft auf die VoiceOver-Klage ohne Frage zu.

 

(via AppleInsider)

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3 Kommentare

  1. TOD SAMSUNG!!!

  2. Wenn samsung damit Erfolg hätte, ist mein iPhone etc für mich nicht mehr bedienbar. Traurig! Gibt keine brauchbare Alternative für mich.

  3. Applejünger1993

    Ja genau Samsung soll verrecken ^^
    Apple 4 ever xD