Geohot hat es wieder einmal geschafft seinen Bekanntheitsgrad ordentlich zu pushen. Mit seinem neusten Streich, dem PS 3 Hack wollte er sich eigentlich einen soliden Arbeitsplatz bei Sony als „Sicherheits-Mitarbeiter“ verschaffen. Sony allerdings konnte über seine Worte nicht viel Lachen und erhob nun Klage gegen den Hacker sowie gegen die Hacker-Gemeinschaft fail0verflow.
Die Anklage-Punkte sind wenig überraschend. Umso erstaunlicher ist aber 
Bislang erhoffte sich Sony mit einer Unterlassungsklage die „Schadsoftware“ auf dem hauseigenen Blog des Hackers unterbinden zu können. Das gelang dem Konzern nur bedingt. Mittlerweile hat Geohot die beanstandeten Dateien wieder für die Öffentlichkeit freigegeben.
Die Sache ist mehr als nur heiß. Wir sind gespannt, wie es hier weitergeht.
Die komplette Anklage gibt es auf examiner.com
Die Anklagepunkte kompakt:
18 U.S.C. § 1030(a)(2)(C) – Confidential Information On Computer
18 U.S.C. § 1030(a)(4) – Intent To Defraud And Obtain Value
18 U.S.C. § 1030(a)(5)(A) – Knowing Transmission of Code
18 U.S.C. § 1030(a)(5)(B) and (C) – Intentional and Reckless Damage And Loss
18 U.S.C. § 1030(a)(6)(A) – Trafficking in Password
18 U.S.C. § 1030(a)(7)(B) – Intent to Extort
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