Home » Sonstiges » Netzkultur: EGMR-Urteil könnte das Ende für anonyme Kommentare im Internet bedeuten

Netzkultur: EGMR-Urteil könnte das Ende für anonyme Kommentare im Internet bedeuten

Im europäischen Recht hat sich etwas ereignet, was mittelfristig zu einer fundamentalen Veränderung der Netzkultur in Europa führen könnte. Auch wenn es mit Apple nicht wirklich etwas zu tun hat, möchten wir euch das nicht vorenthalten, weil es direkt Seiten wie unsere betreffen könnte. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte könnte dazu führen, dass das anonyme Kommentieren unter Artikeln im Netz bald ein Ende findet.

EGMR Straßburg

Delfi AS vs. Estonia – wie 320 Euro Schadensersatz beim EGMR landen

Das Urteil entstammt im Grunde lediglich einem „kleinen“ Fall. Es geht um die Firma Delfi AS aus Estland, die von einem Fährunternehmen wegen beleidigender bzw. geschäftsschädigender Kommentare unter einem auf einer Webseite des Unternehmens veröffentlichten Artikel. Delfi wurde zu insgesamt 320 Euro Schadensersatz verurteilt, zog aber mit dem Fall bis vor den EGMR mit der Argumentation, man sei nicht für derartige Kommentare verantwortlich und selbst wenn seien diese von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Der EGMR hat in seinem Urteil nun nicht nur entschieden, dass der Webseitenbetreiber auch für den Inhalt der Kommentare verantwortlich ist, sondern auch, dass die Kommentare im Speziellen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Der juristische Sprengstoff liegt im ersten Teil der Entscheidung. Laut dem EGMR hätte Delfi aus der Natur des betreffenden Artikels heraus erwarten müssen, dass Kommentare mit beleidigendem Inhalt gepostet werden und diese entfernen müssen, wenn dies nicht durch die vorhandenen automatisierten Systeme geschieht.

Delfi erlaubt – wie so ziemlich jede Webseite – unter den Artikeln anonyme Kommentare. Vom Inhalt dieser Kommentare könne sich das Unternehmen nicht durch einen einfachen Disclaimer distanzieren, so der EGMR. Dadurch, dass das Unternehmen anonymes Kommentieren erlaubt, sei es nur praktikabel, es auch für den Inhalt dieser Kommentare verantwortlich zu machen.

Was das bedeutet

Gegen das Urteil ist noch eine Berufung möglich. Sollte die Entscheidung allerdings Bestand haben und als Präzedenzfall fungieren, dann gibt es für Webseiten im europäischen Raum eigentlich nur eine Konsequenz: Kommentare müssten dann zum jeweiligen Autoren zurückverfolgt werden können, um den Klageweg gegen diesen zu ermöglichen und die Webseitenbetreiber aus der Verantwortung zu nehmen. Wie genau das technisch umsetzbar ist, erscheint fraglich. Aber ohne die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten wäre dann in Zukunft der Betreiber einer Seite für beleidigende Kommentare rechtlich verantwortlich.

Allerdings ist das Urteil durchaus angreifbar, da es dem Webseitenbetreiber eine unverhältnismäßig große Kontrollpflicht zumutet. Bei mehreren Webseiten und täglich dutzenden von Artikeln kann man kaum verlangen, dass jeder Kommentar individuell geprüft wird.

 

 

Keine News mehr verpassen! Unsere App für iOS und Android mit praktischer Push-Funktion.


19 Kommentare

  1. Es wird garantiert abgenickt durch die EU und die Bevölkerungen der EU Länder. Die Konzerne und Firmen haben doch ihre Vertreter bestens in der Politik dafür positioniert. Langsam, ganz langsam, aber dafür umso sicherer wird der Bürger mundtot gemacht und seine Meinungsfreiheit nachhaltig zerstört.

  2. Alexander Trisko

    Du bist in deiner Meinung doch weiterhin frei. Du musst nur auch zu ihr stehen. Tatsächlich bleibt deine Meinungsfreiheit völlig unberührt, da die Grenzen nicht neu gezogen werden. Diese werden weiterhin nach dem jeweils geltenden strafrechtlichen Vorschriften bemessen. Es gibt nun mal Grenzen für Meinungsfreiheit, und die dürfen nicht überschritten werden. Von daher könnte man argumentieren, dass die Tatsache, dass ein Kommentar zum Autor zurückverfolgt werden kann der individuellen Freiheit im Internet sogar zu Gute kommt. Meinungsfreiheit bedeutet nun einmal nicht, dass ich sagen kann was ich will, ohne die Konsequenzen fürchten zu müssen.

  3. Das hat alles irgendwo seine Gründe – nur, laufen einige Menschen auch Gefahr eine Meinung zu äußern und ggf. durch Kollegen oder Vorgesetzte erkannt zu werden. Wenn diese Gefahr besteht, werden sicher viele Menschen sich überlegen, ob sie ihre wahre Meinung wirklich von sich geben — oder alternativ lieber sich so darstellen, wie es von Ihnen erwartet wird, um daraus Vorteile zu generieren. Ist also die Frage, wie sinnvoll es noch ist, überhaupt seine Meinung kundzutun, wenn es entweder zu gefährlich ist, die echte Meinung zu äußern oder umgekehrt zu wissen, dass jede Meinung die gelesen wird, eigentlich eine virtuelle Kosmetik zum Zwecke einer positiven Netzpersönlichkeit ist.

  4. Ich kann euch beide verstehen, aber unterm Strich finde ich es gar nicht so schlecht was da vielleicht entschieden wird.
    Wenn man allein hier so manchen Kommentar liest, wo menschen übelst beleidigt werden weil sie ein bestimmtes Technisches Gerät nutzen. Andere werden aus reinem Spass verarscht, weil die Leute eben wissen das sie dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, dank Anonymität.

    Andererseits muss natürlich irgendwie sicher gestellt werden das nicht jeder Hinz und Kunz an die Daten hinter dem Nicknamen kommt. Und sollten diese Daten einmal erfolgreich gehackt und veröffentlicht werden tritt wieder das Argument von Macfee in Kraft.

    Wir wissen alle das es keine wirkliche Sicherheit im Netz gibt, und sich Seiten, wie hier so ein „kleiner“ Blog, nicht mächtige und teure Sicherheitsmaßnahmen leisten können. was also tun?

    *Ironiemodus*
    Vielleicht sollten wir jetzt alle eine Sammelklage gegen diese Firma Delfi stellen weil sie uns unserer Anonymität berauben will :D

  5. “ wegen beleidigenden bzw. geschäftsschädigenden Kommentaren“ – oh bitte, wer schreibt das denn hier? Nach wegen folgt Genitiv und nicht Dativ, also korrekt „wegen beleidigender bzw. geschäftsschädigender Kommentare“.

  6. Alexander Trisko

    Der „Wer“ bin dann wohl ich. Auch wenn ich mir – wie übrigens immer bei derartigen Kommentaren – einen etwas gemäßigteren Ton für solche Korrekturen wünsche, hast du durchaus nicht Unrecht. Wobei selbst der Duden inzwischen anerkannt hat, dass sich in der Umgangssprache der Dativ hinter wegen etabliert hat. Wenn du den Tonfall auf diesem Blog verfolgst, dann wirst du feststellen, dass prinzipiell ein eher „lockerer Tonfall“ herrscht. Man könnte also durchaus argumentieren, dass es sich mehr um eine sprachliche Ungenauigkeit als um einen Fehler handelt. Einen Satz klein zu beginnen, ist – auch wenn der Satz mit einem Zitat beginnt – dagegen eindeutig ein Fehler und auch in volkstümlicher Schreibweise nicht erlaubt. Flüchtigkeit, sagst du? Nun, da ich momentan ca. 5000 Wörter Text pro Tag produziere (dämliche Hausarbeiten) erlaube ich mir, den Verfall in die allgemein anerkannte Umfangssprache auch als Flüchtigkeit zu deklarieren.

    Da ich aber generell ein Freund der deutschen Sprache bin und der arme Genitiv in der Masse der mehr oder minder gebildeten Sprachanwender ja nun nicht ganz absterben soll, habe ich es korrigiert.

    Zusammenfassend: Shit happens, danke für den Hinweis, mach dir vielleicht mal Gedanken darüber, wie konstruktive Kritik funktioniert. Nicht, dass mich das nun mitgenommen hat, aber ich finde, wenn man schon den Grammatiknazi spielen will, dann sollte man das auf angemessene Art und Weise tun. Klugscheißer mag niemand.

  7. Die Schlissfolgerungen im Artikel sind komplett falsch!

    Es war und ist schon immer so das der Webseitenbetreiber für die Inhalte verantwortlich ist. Das ht nichts mit anonym oder nicht anonym der Kommentierer zu tun.

    Stehen in den Kommentaren gesetzwidrige Dinge, muss der Webseitenbetreiber diese entfernen, bzw ist dafür verantwortlich.

    Der Schreiberling darf anonym bleiben.

    Der Webseitenbetreiber kann sich auch nicht aus der Verantwortung stehlen, indem er die Kommentierer rückverfolgbar macht!

    Das Gericht verlangt nicht eine Rückverfolgbarkeit der Kommentierer. Würde dem Betreiber auch nicht helfen.

  8. Erstens: Ich kann jedenauch wenn er hier ne TRAU ID angibt zur Rechenschaft ziehen da die IP Adresse auch in jedem dieser Foren gelobt wird zur Rechenschaft ziehen.
    Zweitens: Kann ich aufgrund des §110 und §111 DEUTSCHES Telekomunikationsgesetz per Gerichtsbeschluss jede „Betreiber“ dazu auffordern diese IP Adresse mir Mitzuteilen und dann den Entsprechenden Provider um die Adresse des Nutzers
    Drittens: Nach BGB ganz normal, eine Anzeige erstatten, ist dies sogar Allgemein gefährdend oder besteht die Gefahr das dies so ist kümmert sich sogar der Staatsanwalt darum.
    Fazit: Ich kann auch heute jedem nur Raten gewisse Regeln der Kommunikation zu befolgen, den zur Rechenschaft kann man jeden ziehen. Den verliert er dieses Verfahren, hat er auch alle mir oder dem Staat anfallende Kosten zu tragen, bzw. die Eltern ;))
    Ergo sehe ich dieses Urteil sehr entspannt in Deutschland…
    Die Schlussvolgerungen des Gerichtes treffen zu, den sie sind in weiten fällen der EU bereits geltendes Nationales Recht, eben nur noch nicht in ESTLAND….
    Wer also hier denkt er könnte einen anderen, oder eine Art und Weise oder ein Produkt verunglimpfen, und damit so krass sein geltendes Deutsches Recht zu verletzen, hat ein echtes Problem. Natürlich auch mit sich selber ;)

  9. „TRAUM ID“

  10. Nun es scheint hier ja auch durchaus einige Fachleute zu geben — u.a. kennst du dich (Martina) ja auch sehr gut aus.
    Also strafrechtliche Dinge oder echte Beleidigungen kann ich ja noch ganz gut nachvollziehen und auch als richtig befinden, wenn die nachverfolgbar sind.
    Aber wie leicht kommt ein Chef an Daten heran?? Ich habe es in der alten Firma 2-3 x miterlebt, dass durchaus berechtigtigte Kritik bzw. schlechte Arbeitgeberbewertungen von Mitarbeitern „geortet“ wurden und die Mitarbeiter dann unter Druck gesetzt wurden bzw. unter Bossing zu leiden hatten, bis sie entweder die schlechte Bewertung korrigierten oder ohnehin gegangen sind bzw. wurden. Solche vielleicht ganz sinnvollen Portale, die mögliche künftige Bewerber über die Firmenkultur aufklären, halte ich durchaus für ganz sinnvoll – werden aber ihrer Wirksamkeit beraubt, wenn dort niemand mehr posten kann, ohne Gefahr zu laufen vom Chef erkannt zu werden und unter Druck gesetzt zu werden.

  11. Auch dies kanst du dann aufgrund des geltendes Datenschutz Gesetztes und Arbeitsverhältnisse, in Deutschland gibt es schönerweise für alles ein Gesetzt gegen angehen. Sollte er dich kündigen, kanst du sofort zum Anwalt und Kündigungsschutzklage einlegen, solltes Du gewinnen, trägt wiederum dein Arbeitgeber den Schaden den er durch sein „missverhalten“ angerichtet hat. Ab gesehen davon, ob ich es bezweifle das die Mitarbeiter weiterhin noch dort sein möchten….. Ergo.. Solange Du selber nach Recht und Gesetz handelst und der andere nicht, und dein Anwalt sagt: Ja das werden wir gewinnen, ist der Schaden beim Verursacher… einen Vergleich sollte man dann auch ablehnen, da die Kosten dann halbiert werden.. schön durch klagen und Recht bekommen.. in der Zwischenzeit sich einen neuen Arbeitgeber suche ;))… Druck ausüben auf seiten der Geschäftsführung oder Management resultiert im Grunde nur darin: das die Kritik berechtigt ist. Sich alles Gefallen zu lassen bedeutet nur, zu Faul zu sein, die Dinge in die Hand zu nehmen und zu ändern… Ich kenne viele die derzeit ihre Kündigung mit einem „TANZ“ im Internet verbreiten ;)))))))) auf YouTube.. weil sie nun einen besseren Job haben… In der heutigen Gesselschaft sind wir gerade in Deutschland so sehr davon geprägt von „ach da erreiche ich doch nichts“ .. als sich denen die einfach nur Arrogant EXAKT diese Mentalität ausnutzen… Think Different! ;))

  12. ERGO .. Nimm dein Schicksal in die Hand… und in der rechten hast Du ein Apple Phone, in der Linken einen Livescribe Stift und los geht’s ;))
    http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=Ew_tdY0V4Zo

  13. Also ich werd weiterhin Samsung dumm anmachen.

  14. Zitat iTarek :

    Also ich werd weiterhin Samsung dumm anmachen.

    I Tarek, natürlich kannst Du das so machen, leider bekommt Samsung dann auch viel zu viel Aufmerksamkeit.

  15. Alexander Trisko

    Zitat Karl :

    Die Schlissfolgerungen im Artikel sind komplett falsch!

    Es war und ist schon immer so das der Webseitenbetreiber für die Inhalte verantwortlich ist. Das ht nichts mit anonym oder nicht anonym der Kommentierer zu tun.

    Lieber Karl.

    Was du ansprichst, ist die sogenannte Mitstörerhaftung. Diese ist ein gerichtliches Konstrukt und nicht gesetzlich festgelegt und auch entsprechend umstritten. So trifft den Forenbetreiber zum Beispiel nach weit herrschender Auffassung keine Überwacherpflicht, sondern nur ein Handlungspflicht nach Kenntnisnahme. Außerdem kann er im Falle beleidigender Äußerungen allerhöchstens zivilrechtlich, nicht aber strafrechtlich belangt werden.

    Ein Rückverfolgbarkeit der Kommentare würde dem Seitenbetreiber also dahingehend helfen, dass er nicht mehr zivilrechtlich belangt werden kann, da die Mitstörerhaftung entfällt, wenn der Verursacher bekannt ist. Außerdem eröffnet sich für den Staat der Weg der Strafverfolgung.

    Eigentlich brauchen wir schon lange eine gesetzliche Regelung der (Mit)störerhaftung, da die Gerichte hier machen, was sie wollen. Eine EUGMR-Entscheidung setzt europäisches Recht. Sie würde also sowohl „Regeln“ vorgeben für Länder, die derartige Konstrukte nicht haben als auch die Regelungen in Deutschland weiter klären und wohl auch verschärfen.

    Die Rechtslage für die Mitstörerhaftung in Deutschland ist sehr umstritten, besonders was die Voraussetzungen angeht. Wo man sich aber einig ist: Wenn der tatsächliche Urheber ermittelbar ist, entfällt auch die Mitstörerhaftung.

    Willkommen bei den Juristen. So detailliert wollte ich mich in dem Artikel nicht mit dem Kram auseinandersetzen, weil wir nun mal ein Apple-Blog und kein Jura-Blog sind. Das überstiege denke ich die Kompetenz vieler unserer Besucher.

    @Martina: Diese „viele“ würde ich gerne mal sehen, oder ist die Geschichte doch nur ein Trittbrettfahrer dieses momentan so angesagten Videos? Ich finde diese Trittbrettfahrerei zum Kotzen. Du kannst in Deutschland übrigens nicht rechtswirksam per Video kündigen. Des weiteren ist vieles von dem, was du schreibst falsch. Zwar gibt es ein Auskunftsverfahren nach §§ 112,113 TKG, aber in der Praxis scheitert dieses häufig an der Gebotenheit. Für ein paar simple Beleidigungen wird kaum ein Richter in Deutschland (ausnahmen bestätigen die Regel) einen solchen Beschluss fassen.

    Des weiteren werden derartige Verfahren von Staats wegen nach den Strafgesetzen und der StPO geführt. Kein Mensch kann losgehen und jemanden auf Basis des BGB „anzeigen“. Hier kann man höchsten Klage einreichen, und das dann wegen Schadensersatzes. Wirst du im Internet beleidigt und willst dich gegen den Verursacher wenden, dann ist das eine Sache das StGB (Anzeige wegen Beleidigung) und des BGB (Klage auf Schadensersatz), wobei letzteres akzessorisch in das Strafverfahren gezogen werden kann.

    Die Entscheidung des EGMR könnte auch in Deutschland große Wellen schlagen, je nachdem, wie die nationalen Gerichte sie dann umsetzen. Aber wir scheinen ja eine ganze Menge studierter Juristen hier zu haben, die es besser wissen.

  16. Menschenrechtsaktivist

    Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge, denn hier ist die Berichterstattung in allen Medien nicht nur sehr weit von den wahren Verhältnissen entfernt, sondern sogar irreführend. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeißt eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meißten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ )

  17. Mein Anwalt, sagt aber etwas anderes, und er ist in Stuttgart promovierter IT-Rechtler ;)
    Aber well.. ich habe das schon mehrfach gemacht und auch durchbekomme, als Frau sieht die Welt eben auch etwas anderes aus, dear Alex… klar ist es StGB… und nicht BGB… nobody is perfect..

  18. Bei so etwas gibt es leider viele Halbwahrheiten und viel Halbwissen:

    @Macfee: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat relativ wenig mit der EU zu tun, abgesehen davon, dass die Mitgliedsstaaten der EU und inzwischen auch die EU Mitglied des Europarats sind, der sich ein Menschenrechtsdokument gegeben hat: man nennt sie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Insgesamt hat der Europarat 47 Mitglieder, die der EMRK beigetreten sind, u. a. auch Russland und die Türkei.

    @Autor: Der EGMR hat und kann auch mit Nichten entscheiden was zurückverfolgt werden muss oder nicht oder wie Blogartikel beschaffen sein müssen. Es gab in Estland einen zivilrechtlichen Rechtsstreit zu diesem Thema, das dortige Gericht hat in letzter Instanz entschieden, dass der Beschwerdeführer vor dem EGMR gegen das estnische (!!!) Recht verstoßen hat, in dem er beleidigende Kommentare auf der Webseite duldete. Daraufhin wurde er verurteilt. Nun wendet er sich dagegen, mit der Behauptung seine Rechte auf Meinungsfreiheit, die die EMRK ihm zusichert, seien durch das Urteil der estnischen Gerichte verletzt worden. Hierzu sagt der EGMR, nein das verstößt nicht gegen die Meinungsfreiheit. An der Relevanz hier darf man aber doch sehr zweifeln. Ich gehe mal davon aus (muss aber einschränkend sagen, dass ich mich mit estnischem Recht bisher nicht beschäftigt habe), dass sowohl estnisches Zivil- als auch Strafrecht unterschiedlich zum deutschen Zivil- oder Strafrecht sind. Davon mal abgesehen ist es auch in Deutschland nicht erlaubt beleidigende Kommentare zu schreiben oder zu dulden. Wenn man daraufhin aber hier verurteilt würde, und da kommen wir wieder zur Relevanz des Urteils, würde man – sofern die weiteren Grundvoraussetzungen mit dem estnischen Fall übereinstimmen – vor dem EGMR als Seitenbetreiber wohl keine Chance haben. Nun aber hieraus zu folgern, dass man plötzlich alle Kommentare zurückverfolgen können müsse, ist einfach falsch. Das Urteil hat was die Sorgfaltspflichten von Seitenbetreibern angeht keine Auswirkungen, anders wäre das wenn das Urteil genau anders herum entschieden worden wäre, damit wäre der Sorgfaltsmaßstab möglicherweise gesenkt worden. Und so etwas wie, das LG Hamburg habe entschieden man haftet nicht, wenn man das nicht will und auch kundtut, war schon immer humbug.

    @Martina: IP-Adressen sind denkbar schlechte Identifizierungsdaten, zwar kann man die tatsächlich über einen Beschluss des für das Telekommunikationsunternehmen zuständigen Landgerichts herausfinden, allerdings funktioniert das in der Praxis recht selten. In Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung verboten, ganz egal, ob die Staatsanwaltschaft oder ein beleidigter Bürger an die Daten will, eine Auskunft geht nur über die Abrechnungsdaten des Telekommunikationsunternehmens. Heute verfügt aber jeder über eine Flatrate, so dass die Unternehmen für die Abrechnung gar nicht wissen müssen, wann und wie oft ich im Internet war, genauso wenig wie eine Gaststätte das Bier zählt, wenn ich Flatrate-saufen gebucht habe. Dennoch dürfen diese nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Daten bis zu 7 Tage speichern. Dies macht unter anderem die Telekom. In dem Fall muss ich aber innerhalb der 7 Tage zum Anwalt laufen, der muss einen Antrag stellen, das Gericht muss sich damit beschäftigen und per Beschluss entscheiden, dies muss ich dann noch innerhalb der Frist durch einen Gerichtsvollzieher zustellen (glaub mir, die warten nicht extra auf Dich) und dann muss ein Mitarbeiter des Unternehmens die Daten noch rechtzeitig von der Löschung ausnehmen. Das ist zeitlich alles ziemlich auf Kante genäht. Manche speichern sogar kürzer oder gar nicht (z. B. Vodafone oder UnityMedia speichern die Daten nicht). Dazu kommt, wenn ich mich über einen Uni VPN einlogge, weißt Du lediglich, dass es einer war, der Zugang zu den Uni VPN Daten hat oder schlimmer noch, was machst Du mit einem russischen, amerikanischen oder schweizerischen VPN Anbieter? Zum einen speichern die die Verbindungsdaten gar nicht und zum anderen werden die Dir wohl kaum Auskunft erteilen. Also IPs sind für die Identifikation nichts wert. Übrigens verbieten die Datenschutzgesetze keine Kündigung von Arbeitnehmern, die Kündigung ist sowohl im BGB als auch im Kündigungsschutzgesetz geregelt… und egal, ob Du gewinnst oder nicht (da ist es auch egal , ob Vergleich oder nicht) vor den Arbeitsgerichten bezahlst Du Deinen Anwalt immer selber, genau wie Dein Arbeitgeber. Übrigens sagt eine Promotion nichts darüber aus, wie gut sich ein Anwalt in einem Gebiet auskennt. Wie wir ja alle wissen war auch Herr von Guttenberg promoviert und darüber hinaus beschäftigt man sich dabei mit einem minimalen Gebiet eines Teilrechtsgebiets. Promoviert wird man ja nicht, wenn man möglichst viel zu einem Thema aufschreiben kann. Und wenn „Dein Anwalt“ 300 Seiten zur öffentlich-rechtlichen Bedeutung des Rundfunks geschrieben hat bringt Dir das für eine Klage gegen einen Telekommunikationsanbieter relativ wenig.