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Festplattenabgabe bei Smartphone-Kauf in Österreich

Das Oberlandesgericht in Wien entschied nun, dass beim Kauf von Smartphones eine Gebühr für die Festplatten zu zahlen ist. Betroffen sind dabei die Geräte, die in der Lage sind, MP3-Dateien abspielen zu können. Dieses Urteil könnte auch in einigen anderen Ländern umgesetzt werden. Allerdings ist das Urteil zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig. Zudem wird fest mit einer Berufung gerechnet.

Festplattenabgabe

In Österreich forderte die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana eine Gebühr zur sogenannten Festplattenabgabe. Mit dieser Gebühr müssen alle Hersteller von MP3-Playern rechnen, auf denen Dateien gespeichert werden können, die vom Urheberrecht geschützt sind. Mit dem Geld werden dann die Eigentümer der urheberrechtlich geschützten Musik bezahlt. Austro Mechana klagte dabei unter anderem gegen Nokia und forderte in diesem Zusammenhang, dass auch Smartphones von der Festplattenabgabe betroffen sind. Das Oberlandesgericht entschied nun für die Festplattenabgabe bei Smartphones.

Situation in Deutschland

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, kurz ZPÜ, übernimmt hierzulande die Verwaltung zur Verteilung dieser Gebühr, die durch den Verkauf bei Festplatten und MP3-Playern bereits vom Hersteller zu zahlen ist. Die ZPÜ fordert bereits seit Monaten, dass Hersteller pro verkauften Smartphone 36 Euro zahlen sollen. Der Branchenverband BITKOM hält eine solche Gebühr bei Smartphones jedoch für nicht gerechtfertigt. Durch das nun vom Oberlandesgericht Wien ausgesprochene Urteil ist zu erwarten, dass auch deutsche Gerichte  ähnlich entscheiden können. Bis es allerdings so weit ist, werden aller Voraussicht nach noch einige Jahre vergehen. (via Futurezone & Golem)

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3 Kommentare

  1. Absolute Frechheit, ich bezahl ja schon für meine MP3 Musik und jetzt soll ich doppelt abgezockt werden. Dann hol ich mir die Musik halt wieder illegal.

  2. „Mit dem Geld werden dann die Eigentümer der urheberrechtlich geschützten Musik bezahlt. “ … In etwa so wie bei der gut strukturieren, vertrauenswürdigen GEMA?

  3. Sauerei …. Dann kaufen wir halt online in einem anderen Land ! Ganz einfach …. Genau so zieht man die Wirtschaft im eigenen Land hinunter ….es gibt leider immer Spezialisten die nichts anderes zu tun haben als sich über solche Dinge Gedanken machen … Eines ist ja an dieser Sache sowieso faul und nicht rechtens , was passiert wenn das Smartphones defekt ist ? bekommt man dann das Geld retour bzw bekommt man es gutgeschrieben wenn man sich ein neues kauft ? Da wird noch viel Wasser den nach runterlaufen …. Und mit Einsprüchen Ende nie werden sie rechnen müssen !!!