Um den Weiterverkauf des Eierbrechers mit dem Namen „eiPOTT“ möglichst rasch zu ermöglichen, lenkte das Unternehmen Koziol aus Erbach nun offenbar teilweise ein und benannte das Produkt kurzerhand in „POTT“ um. Dennoch strebt man offenbar eine grundsätzliche Klärung im Hauptsachverfahren an. Auf diese Weise möchte man herausfinden, ob die Ansprüche seitens Apple überhaupt gerechtfertigt sind.

Erst vor wenigen Tagen hatte das Hamburger Oberlandesgericht hat auf Antrag von Apple eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach dürfte Koziol das Produkt „eiPOTT“ (vorerst) nicht weiter anbieten. Sollte Koziol den Verkauf des „eiPOTT“ dennoch weiter fortsetzen, so droht nach Angaben der FAZ ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Koziol scheint derweil eine zweigleisige Strategie zu fahren. Einerseits versucht man offenbar den Rechtsstreit gänzlich zu gewinnen und das Produkt wie gehabt weiter zu vermarkten. Alternativ könnte man es jedoch auch unter dem neuen Namen „POTT“ weiter laufen lassen.
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