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Apple-Logo am Apple Store, Bild: wafitz, CC BY-SA 3.0
Apple-Logo am Apple Store, Bild: wafitz, CC BY-SA 3.0

Logo der Apfelroute darf bleiben

Apple hat seinen Einspruch im Markenrechtsstreit mit der Apfelroute wegen deren Logo zurückgezogen.

Von der Rhein-Voreifel-Touristik wird der neue Fahrradwanderweg, die sich mit dem kalifornischen Konzern außergerichtlich einigen konnte.
Apple-logo-Füller

Markenrechtsstreit gelöst

Sein geplantes Logo darf die Apfelroute beibehalten, weil der Markenrechtsstreit mit Apple gelöst und der Technologiekonzern seinen Einspruch beim Deutschen Patent-, und Markenamt zurückzog, wie der Bonner Generalanzeiger berichtete.

Die Wort-Bildmarke der Apfelroute erhält allerdings den Hinweis, dass sie nur für Waren und Dienstleistungen genutzt werden darf, die ausschließlich zum Fahrradwanderweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel Bezug nehmen.

Die Apfelroute ist 124 Kilometer lang, die von Wachtberg bis nach Bornheim führt. Passiert werden dabei die Orte Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Alfter. Seit Mai 2019 kann die neue Fahrradroute befahren werden.

Apple und sein Logo

Vor acht Jahren kämpfte Christin Römer, die Betreiberin des Bonner Cafes Apfelkind mit dem milliardenschweren Technologiekonzern. Sie plante das Apfelkind-Logo als Marke eintragen zu lassen und zog damit den Ärger von Apple auf sich, da das Unternehmen einen Widerspruch gegen die Markeneintragung eingereicht hatte.

Im Jahr 2013 allerdings nahm Apple Abstand von seinem Widerspruch und legte den Rechtsstreit mit Christin Römer und ihren Cafe Apfelkind bei. Streitpunkt war die Form des Logos mit einem stilisierten Apfel.

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