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Geohot nimmt Unterlassungs-Klage von Sony gelassen

Geohot hat es wieder einmal geschafft seinen Bekanntheitsgrad ordentlich zu pushen. Mit seinem neusten Streich, dem PS 3 Hack wollte er sich eigentlich einen soliden Arbeitsplatz bei Sony als „Sicherheits-Mitarbeiter“ verschaffen. Sony allerdings konnte über seine Worte nicht viel Lachen und erhob nun Klage gegen den Hacker sowie gegen die Hacker-Gemeinschaft fail0verflow.

Die Anklage-Punkte sind wenig überraschend. Umso erstaunlicher ist aber die Gelassenheit, die Geohot gegenüber dem BBC während des exklusiv Interviews ausstrahlte. Schließlich wird ihm der Handel mit Passwörtern sowie Erpressung und Betrug als auch das Umgehen der Sicherheitsbestimmungen von Sony zur Last gelegt. Sony kündigte an Geohot nach amerikanischen Strafrecht bestrafen zu wollen. Das letze Wort haben hier allerdings bekanntlich die Gerichte.

Bislang erhoffte sich Sony mit einer Unterlassungsklage die „Schadsoftware“ auf dem hauseigenen Blog des Hackers unterbinden zu können. Das gelang dem Konzern nur bedingt. Mittlerweile hat Geohot die beanstandeten Dateien wieder für die Öffentlichkeit freigegeben.

Die Sache ist mehr als nur heiß. Wir sind gespannt, wie es hier weitergeht.

Die komplette Anklage gibt es auf examiner.com
Die Anklagepunkte kompakt:

18 U.S.C. § 1030(a)(2)(C) – Confidential Information On Computer
18 U.S.C. § 1030(a)(4) – Intent To Defraud And Obtain Value
18 U.S.C. § 1030(a)(5)(A) – Knowing Transmission of Code
18 U.S.C. § 1030(a)(5)(B) and (C) – Intentional and Reckless Damage And Loss
18 U.S.C. § 1030(a)(6)(A) – Trafficking in Password
18 U.S.C. § 1030(a)(7)(B) – Intent to Extort

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