Home » Sonstiges » Studie: Klingeltonwerbung immer noch ein Milliardengeschäft

Studie: Klingeltonwerbung immer noch ein Milliardengeschäft

Sie sind nervig, viel zu bunt und laut. Sie führen dazu, dass wir sogar den Sender umschalten, wenn der Fernseher auf lautlos geschalten ist und… auch wenn man es denken könnte: nein sie verursachen keine epileptischen Anfälle. Gemeint sind: Klingeltonwerbungen! Sie sind weiterhin stark, es lässt sich viel Geld damit machen und sie werden uns in nächster Zukunft wohl leider nicht verlassen. Dies hat jetzt eine Studie des Instituts GARTNER ergeben. Mal ehrlich, muss das denn wirklich sein?

Auch wenn einem auf Anhieb nur noch weitere negative Dinge einfallen:

  • Es ist Werbung und Werbung ist generell immer nervig (v. a. diese Art von Werbung)
  • Die Klingeltonwerbungen sind Abzocke (viel zu teuer)
  • Meistens wird man in irgend einen Vertrag hineingezogen, weil man das Kleingedruckte nicht lesen kann.
  • Die Klingeltöne á la „betrunkener Weihnachtselch“, „crazy Frog“ etc. sind in keinster Weise lustig oder ansprechend…

….oder vielleicht doch? Zumindest gibt es sie immer noch und es ist sehr zweifelhaft, ob sich das in nächster Zeit ändern wird. Das Institut GARTNER hat mittels einer Studie herausgefunden, dass Klingeltonwerbung weiterhin ein Millionengeschäft sein muss. Ja, wir sprechen tatsächlich von so hohen Summen! Weltweit werden immerhin 2,2 Milliarden Dollar mit den nervigsten Tönen seit der Erfindung der Mobiltelefone gemacht.Gartner prognostiziert für 2011, dass Musik im Gegenzug sogar „nur“ 3,6 Milliarden Dollar einspielen könnte.

Die Studie hat ergeben, dass Klingeltöne ein Drittel des Umsatzes des Online-Musiksektors ausmachen. Dazu zählen nicht nur Schnuffel oder der Crazy Frog, sondern auch richtige Titel. Bei Jamba bspw. wird ein Klingelton, der gleichzeitig ein Lied der aktuellen Charts ist, für „unglaubliche 0,99 EUR angepriesen, wenn man 4,99 EUR pro Woche im Abo bezahlt. Gezeigt wird ein Feld mit der Überschrift „Gib deine Handynummer ein“. Man kriegt dann wohl einen Code zugeschickt und … weiter wollte ich nicht ausprobieren, was passiert.

Es ist sehr verwundlicher, was für einen großen Anteil die Klingelton-Umsatze auf dem Markt ausmachen. Wann habt ihr denn das letzte Mal einen Klingelton runtergeladen? Ich glaube, ich hab das noch nie gemacht…

Keine News mehr verpassen! Unsere App für iOS und Android mit praktischer Push-Funktion.


16 Kommentare

  1. Naja, da gibt es schlimmeres: wie der nacktscanner, dem abhörungsapp, Lovekalkulater, „wie soll dein Baby heißen App.“ und so weiter…

  2. Meinen letzten (und auch einzigen gedownloadeten) Klingelton hab noch runtergeladen, als die Displays Monochrom waren es noch keine mp3Töne gab! Ist also mindestens 13 Jahre her.

    Seitdem hab ich entweder die vorhandenen Töne genommen oder eine Möglichkeit gefunden mir Töne selber zu basteln. Ich werfe doch denen nicht mein hart erarbeites Geld hinterher.

    Es wundert mich aber immer wieder, das es noch genügend DUMME (meistens ja Teenies) gibt auf diese Werbung reinfallen.

  3. Ich habe noch nie so einen Bullshit geladen. Man weis ja dass das erlaubter Betrug ist.
    Ich hoffe meine Kinder werden nicht so verblödet wie gewisse andere.

  4. @EyDee
    Sorry, wenn ich dir jetzt einfach mal wiederspreche. Leider ist es so, dass es auch Kinder gibt, die nicht verblödet sind. Sind diese Kinder doch die Frucht einer ausgeglichen Erziehung und Aufklärung. Weiterhin, gehe ich davon aus, kann ich aber nicht beweisen, dass es nicht nur Kinder und teenies sind, die immer wieder auf eine solche Abzockfalle hereinfallen.
    Wer heute mit seinem Telefon uptodate sein möchte bzgl. Klingelton, muss schon ein gewissen Grundwissen bzgl. der dafür notwendigen Technik mitbringen. War es doch beim iPhone bis vor kurzem gar nicht möglich eigene Töne für bestimmte Anwendungen auf zu spielen. Hier war ein Jailbreak zwingend notwendig bis sich Apple erbarmt hat, seinen Usern so eine Möglichkeit zur verfügung zu stellen.
    Was ich eigentlich sagen wollte ist, dass man nicht alle kinder oder teenies für verblödet halten sollte außer seiner eigenen. Immerhin handelt es sich hier um unsere Zukunft! Und ich glaube an eine poistive intiligente Zukunft!
    Gruß
    Thorsten

  5. Seitdem hab ich entweder die vorhandenen Töne genommen oder eine Möglichkeit gefunden mir Töne selber zu basteln. Ich werfe doch denen nicht mein hart erarbeites Geld hinterher.

  6. abzocke pur das ganze :D wer heute noch so einen weg einschlägt ist selbst doof sag ich mal es gibt zick tausend von anderen wegen an so sachen legal! und kostenlos ranzu kommen…

  7. Wer darauf noch hereinfällt hat es vielleicht auch verdient… unglaublich, dass damit immer noch Geld gemacht wird.

  8. Ich habe schon ewig nix mehr von Jamba gehört oder gesehen…

    Naja, ernsthaft. Seitdem ich ein Handy habe, hatte ich es noch nie nötig mir von einem dieser komischen Anbieter ein Klingelton zu besorgen geschweige denn es nötig einen solchen zu benutzen. Es wäre mir glatt peinlich so ein Gedudel in der Öffentlichkeit spielen zu lassen. Das brandmarkt einen doch glatt zum Konsumenten auf RTL2-Niveau ohne Geschmack und Hirn.

  9. Wann laufen denn diese komischen Werbungen überhaupt noch?

  10. Natürlich ist das ein Milliardengeschäft. Abzocker sind das!
    Das das Geschäft läuft ist nicht auf die Nachfrage der Kunden zurückzuführen. Die Einnahmen kommen durch vom Kunden ungewollt abgeschlossenen Drittanbieterabos. Gebucht durch Werbeeinblenungen in Free Apps auf Smartphones.

  11. Da gebe ich Dir recht. Ich habe noch nie irgendwelche Klingetöne oder Bildchen von diesen obskuren Anbietern heruntergeladen, es ist mir allerdings im Sommer beim Einrichten meines IP4 passiert, dass ich durch versehentlichen Druck (EIN MAL!!!) auf einen Werbebanner ein Abo mit Jamba abgeschlossen habe. Hab‘ diese Funktion bei Vodafone für alle Anbieter sperren lassen, sodass ich nunmehr auf egal welchen Werbebanner drücken kann, womit nichts mehr passiert.
    Bei Jamba habe ich folgendermassen interveniert:

    Email1: „Sehr geehrte Damen und Herren,

    Sie haben von mir keine Zustimmung erhalten, ebenso haben Sie keine
    Zustimmung für ein Vertragsverhältnisses von mir erhalten.

    Es hat kein Download oder des weiteren stattgefunden.

    Gemäß § 312d BGB habe ich ein Widerrufsrecht, welches ich fristgerecht
    eingegangen bin. Ein vorzeitiges erlöschen des Widerrufsrecht ist hier
    nicht rechtens und stehe weiterhin auf mein Recht Gemäß § 312d BGB.

    Dennoch habe ich bewusst keinen Vertrag abgeschlossen. Somit fechte ich
    den angeblichen abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und
    wegen Irrtums an.

    Sollten die Jamba meine Mobilfunkrechnung (Vf) belasten, bin ich
    gezwungen meine Anwälte diese Angelegenheit für mich zu klären zu lassen.

    Einen Rechtsstreit sehe ich gelassen entgegen.

    Mit freundlichen Grüßen,“

    Email2: „Sehr geehrte Damen und Herren,

    durch eine SMS habe ich erfahren das ich ein Abo (Abonummer:44091782)
    in Ihrem Hause abgeschlossen habe.

    Da ich solche Dienste weder nutze oder je genutzt habe, ist es mir nicht
    zu erklären wie dieses Abo zustande gekommen ist. Somit teile ich Ihnen
    mit, dass ich Ihrer Aufforderung zur Zahlung nicht nachkommen werde, da
    dieser rechtsgrundlos erfolgt.

    Ich fordere Sie hiermit auf, Einzelheiten über das Zustanden kommen des
    Abos zu zuschicken. Ich habe zu keiner Zeit einen kostenpflichtigen
    Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Im Übrigen wäre ein angebliches
    Vertragsverhältnis dem Gesamtcharakter nach als sittenwidrig anzusehen
    und damit von Anfang an nichtig.

    Vorsorglich fechte ich den vermeintlich abgeschlossenen Vertrag wegen
    arglistiger Täuschung und wegen Irrtums an.

    Rein vorsorglich mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.

    Ich fordere Sie auf, keine Abbuchungen von meiner Rufnummer zu tätigen.
    Andernfalls werde ich die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Sie
    prüfen, um feststellen zu lassen, dass Ihnen keine Ansprüche gegen mich
    zustehen.
    Mit freundlichen Grüßen,“

    1.Antwort: Am 30.05.2011 um 12:15 schrieb Jamba Kundenservice :

    Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Wir bedauern es sehr, dass Sie Grund zur Beschwerde haben und nehmen Ihr Anliegen
    sehr ernst.

    Unserer Datenbank können wir entnehmen, dass unter Verwendung der im Betreff
    genannten Mobilfunknummer per mobilem Internet folgender Dienst beauftragt wurde:

    Jamba TopGrafik Sparabo zu 4,99 EUR pro Woche, bestellter Dienst: „Cute Xmas Pets
    2“ als Farblogo.

    Zu Ihrer Information erläutern wir im Folgenden den Bestellprozess über das
    mobile Internet:

    Während der Bestellung von einem Mobiltelefon wird die Mobilfunknummer vom
    jeweiligen Netzbetreiber übertragen, damit eine genaue Zuordnung bei der
    Produktauslieferung erfolgen kann. Vor der Bestellung werden Preisinformation
    sowie Kündigungsmodalitäten auf der entsprechenden Seite deutlich am Beginn der
    Seite angezeigt. Unmittelbar nach der Bestellung erhält der Kunde eine
    Bestätigungs-SMS mit wiederholter Information über den Preis sowie einem Link,
    über den das Produkt heruntergeladen werden kann.

    Dieser Bestellweg ist sowohl auf Smartphones als auch auf anderen
    Handymodellen üblich und schon seit Jahren eine sehr bewährte Bezahlmethode
    für Produktbestellungen über das Handy.

    Über die Aktivierung des kostenpflichtigen Dienstes wurden Sie zudem per SMS
    informiert.

    Um rechtsgültig zu sein, bedarf ein Vertrag gemäß rechtlicher Vorschriften
    grundsätzlich keiner Unterschrift.

    Die rechtliche Definition hierfür lautet:
    Ein Vertrag setzt zwei sich deckende Willenserklärungen der
    Vertragsparteien zur Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges voraus.

    Eine Unterschrift sieht das Gesetz nur in bestimmten, genau geregelten
    Ausnahmefällen vor. Ein solcher besteht hier nicht. Vielmehr handelt es sich hier
    um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).. Solche
    Verträge gelten grundsätzlich auch ohne Unterschrift.

    Fernabsatzverträge sind alle Verträge über die Lieferung von Waren oder die
    Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Verbraucher und einem
    Unternehmen unter auschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
    abgeschlossen werden.

    Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die ohne
    gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien einsetzbar sind; somit
    Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Faxe, E-Mails, Rundfunk, Tele- und Mediendienste
    wie das Internet.

    Eine Bestellung unserer Dienste setzt immer die Kenntnisnahme der und die
    Zustimmung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) voraus, eine solche
    Anerkennung ist Ihrerseits erfolgt.

    Im Einklang mit unserer Firmenphilosophie und ausschließlich aus Gründen
    der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erklärt sich die Jesta
    Digital GmbH bereit, eine volle Erstattung in Höhe von 4,99 EUR vorzunehmen.

    Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift und Bankdaten mit, zu deren Gunsten
    die Erstattung abgewickelt werden kann.

    Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir Ihre Mobilfunknummer für weitere
    Bestellungen gesperrt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christiane Schwarz, 1188

    Ihr Jamba Team

    Jesta Digital GmbH
    Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin
    HRB Nr. 97990 Amtsgericht Charlottenburg
    Geschäftsführer: Mark Anderson, Markus Peuler, Markus Thorstvedt

    2. Antwort: Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Wir werden den Betrag von EUR 4,99 auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

    Der Vorgang kann vier Wochen in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit
    von Rückfragen an unseren Kundenservice ab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christiane Schwarz, 1188

    Ihr Jamba Team

    Jesta Digital GmbH
    Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin
    HRB Nr. 97990 Amtsgericht Charlottenburg
    Geschäftsführer: Mark Anderson, Markus Peuler, Markus Thorstvedt

    Erledigt! ;)

  12. Das eine solche Abzocke legal ist, kann einem schon zu denken geben. Manchmal finde ich unsere Gesellschaft einfach nur zu kotzen.

  13. Ich habe mir vor laaaaanger zeit mal einen klingelton für mein Handy (S3Com von Siemens) machen lassen. Den verwende ich heute noch und ich brauche kein Klingel Abo
    von wem auch immer.

  14. Ich bin seit gut 14 Jahren Handynutzer und habe sicherlich noch NIE einen Klingelton herunter geladen. Und das wird auch in Zukunft sicherlich so bleiben. Zugegeben war das ein oder andere dabei was brauchbar gewesen wäre, aber kaufen muss ich sowas dann doch nicht.

  15. Ich versteh nicht wie man auf solche Abzocke reinfallen kann…