Home » Sonstiges » Nicht mit uns: EU-Parlament schmettert das Acta-Abkommen nieder

Nicht mit uns: EU-Parlament schmettert das Acta-Abkommen nieder

Zehntausende trieb es in den vergangenen Monaten in ganz Europa auf die Straße. Stein des Anstoßes war das umstrittene Acta-Abkommen, das das geistige Eigentum schützen sollte, dabei aber eklatante Eingriffe in die Freiheit des Internets ermöglicht hätte. Die Gefahr, die in diesem Abkommen steckte, ist vorerst gebannt. Heute nachmittag stimmte das Europäische Parlament in Straßburg über Acta ab. Das Ergebnis: Das Abkommen wurde mit einer ziemlich eindeutigen Mehrheit abgelehnt.

Was verbirgt sich hinter Acta?

Auch wenn es für den informierten Bürger nur schwer möglich war, der Berichterstattung über Acta aus dem Weg zu gehen, wollen wir euch die Eckpunkte des Abkommens dennoch noch einmal näher bringen. Acta steht für Anti-Counterfeitig Trade Agreement. Ziel des Abkommens war es, den Schutz geistigen Eigentums zu verbessern. Dabei sollte nicht das Urheberrecht neu geschrieben werden, wohl aber die Durchsetzung von Immaterialrechten international erleichtert werden.

Eigentlich recht noble und (abgesehen von Mitgliedern der Raubkopierszene) nachvollziehbare Ziele. Jedoch sorgte die teilweise schwammige Formulierung des Abkommens dafür, dass gefährlich viel Raum für Interpretationen vorhanden war. Bei strenger Auslegung des Abkommens ebnet dieses den Weg für Gefährdungen des Datenschutzes und der Meinungsfreiheit, ja sogar für partielle Netzsperren.

Das Acta-Abkommen wurde auf dem G8-Gipfel 2006 in Sankt Petersburg von den USA und Japan initiiert. Neben der Europäischen Union nehmen zahlreiche andere Länder an den Verhandlungen Teil. Zumindest in der EU wird es nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments vorerst kein Acta geben.

Acta abgelehnt – Was bedeutet das?

478 Gegenstimmen, 39 Ja-Stimmen und 165 Enthaltungen. Das Ergebnis der Abstimmung im Europäischen Parlament viel recht eindeutig aus. Doch was bedeutet das für uns? Rein juristisch betrachtet hätte sich auch bei einer Umsetzung des Acta-Abkommens zumindest in Deutschland nicht viel geändert. Viele Regelungen des Abkommens sind – in ihrer weiteren Interpretationsweise – bereits seit Jahren juristische Realität in Deutschland. Auf die urheberrechtliche Situation in Deutschland hat die Ablehnung des Abkommens so gut wie keine Auswirkungen. Speziell die Hoffnung einiger weniger informierter Raubkopierer, nämlich das die Ablehnung von Acta das Ende der Abmahnwelle gegen Urheberrechtsverletzungen bedeuten würde, wird sich nicht erfüllen.

Die Bedeutung der Ablehnung des Abkommens liegt viel mehr woanders. Noch im Dezember 2011 wurde das Abkommen von den 27 EU-Regierungschefs positiv bewertet. Nachdem die EU-Kommission Acta auf einer Sitzung des Ausschusses für Fischerei und Landwirtschaft nahezu unbesehen durchwinkte, standen die Chancen nicht schlecht, dass das Abkommen Realität werden würde.

Daraufhin brachen in der EU vermehrt Proteste aus. Nicht nur das Internet protestierte, es kam auch vermehrt zu Demonstrationen. Die Menschen waren nicht nur wütend über den Inhalt des Abkommens. Viel größer noch war die Wut darüber, dass seit 2006 größtenteils unter Ausschluss der Weltöffentlichkeit verhandelt wurde.

Daraufhin wandelte sich der Verlauf des Verfahrens. Im Mai initiierte die EU-Kommission ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um überprüfen zu lassen, ob das Abkommen mit der EMRK, also der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar wäre. Außerdem empfahlen bereits 4 der 5 befragten Fachausschüsse des Europäischen Parlaments, das Abkommen abzulehnen.

Die Tatsache, dass dies nun geschehen ist, bedeutet einen Sieg für die freie Meinungsäußerung und die Demokratie. Auch wenn nicht genau messbar ist, inwieweit die öffentlichen Proteste das Meinungsbild des Parlaments beeinflusst haben, wird man wohl schwer den zeitlichen Zusammenhang der Wandlung des Verfahrens und der Proteste ignorieren können. Die Abstimmung zeigt zum einen, dass europäische Politik doch nicht nur Show-Politisierung ohne messbare Ergebnisse ist. Zum anderen verdeutlicht die Tatsache, dass das Parlament die Stimme des Volkes erhört hat vor allem, dass die Masse doch Macht über die Institution Europäische Union hat.

 

Nicht das letzte Wort

Man darf jedoch nicht vergessen, dass das Ergebnis nicht bedeutet, dass Acta für immer gestorben ist. Es ist durchaus möglich, eine Neufassung mit neuem Wortlaut in das Verfahren einzubringen. Jedoch bin ich weiterhin der Meinung, dass ein derartiges Abkommen mit klarem Wortlaut und klaren Grenzen keine schlechte Sache wäre, da es momentan vor allem im internationalen Kontext schwierig ist, das Immaterialrechtsgut Urheberschaft zu verteidigen. Eine neue Abstimmung kann jedoch auch nicht vor 2014 stattfinden.

 

via Spiegel Online und Süddeutsche.de

Weiterführender Link: Acta bei Wikipedia

Keine News mehr verpassen! Unsere App für iOS und Android mit praktischer Push-Funktion.


2 Kommentare

  1. Haha hab auch mitdemonstiert, und es hat sich gelohnt :D!!!!

  2. Der wohl nicht zu vergessende Teil des Erfolges ist zudem das es in Zukunft schwieriger sein wird internationale Abkommen in Hinterzimmern unter dem Druck kleiner aber mächtiger Lobbygruppen auszuhandeln und dann durch die Parlamente zu schleusen.
    Der schlimmste Feind derer die ihre einseitigen Interessen durchsetzen wollen um Profit auf Kosten vieler zu machen sind eben gut informierte Bürger und Parlamentarier die ihre Aufgabe als Vertreter der Bevölkerung wahrzunehmen. Ersteres ist in zunehmendem Maße festzustellen, auch dank des Internets das den Zugang zu Informationen und die Kommunikation untereinander vereinfacht.
    Der zweite Punkt ist jedoch schon schwieriger, weil vielfach die Parlamentarier unter dem Einfluss von Lobbygruppen stehen, so das nur große Kampagnen wie jetzt gegen ACTA eine Chance haben ihnen den Willen oder Unwillen der Bevölkerung mitzuteilen. Einfache Erhebungen über die Vorstellungen der Bevölkerung werden ja ignoriert, siehe jüngstes Beispiel das Betreuungsgeld gegen das sich in diversen Umfragen in der Bevölkerung immer eine Mehrheit aussprach das aber mit aller Gewalt durchgesetzt werden soll als eine Art Seehofer-Wiederwahl-Prämie. Dazu trägt auch das Parteiensystem in den Parlamenten mit dem so genannten Fraktionszwang der eigentlich dem Grundgesetz in Paragraph 38 Absatz 1 (Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.) widerspricht.