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Urteile: Minus auf Prepaid Karte muss nicht ausgeglichen werden

Einer aktuellen Meldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge, erklärten zwei Landgerichte Klauseln in AGBs einiger Prepaid-Anbieter, welche ein negativ Guthaben absegnen, für nichtig. So kam es regelmäßig vor, dass Verbraucher ein Minus auf ihrer Prepaid Karte feststellten. Dieser Negativsaldo sollte dann schleunigst ausgeglichen werden.

Negativsaldo bei Prepaid-Verträgen unzulässig

Im Regelfall greift man zu einem Prepaid-Mobilfunkvertrag um eine vollkommene Kostenkontrolle zu haben. So argumentieren auch die Landgerichte, dass Eltern bei ihren Kindern bevorzugt Prepaid Karten wählen um die Kosten stets  im Überblick behalten zu können. Die Betreiber von Discotel.de und auch Simplytel.de behielten sich in ihren AGBs jedoch bislang vor, dass es auch in das Minus gehen kann. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale erfolgreich. Das Landgericht München und das Landgericht Frankfurt am Main erklärten die Klauseln jeweils für unwirksam.

Eine deartige Klausel ist:

„mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaidvertrages nicht zu vereinbaren, da der Kunde weder mit der Entstehung eines Negativsaldos noch mit der unverzüglich auszugleichenden Kostenlast rechnet und im Hinblick auf die Gestaltung des Prepaidvertrages auch nicht damit rechnen muss, sondern davon ausgehen darf, dass er die volle Kostenkontrolle hat.“

, so die Richter in München.

Urteile:

–> Urteil des LG München vom 17.01.2013

–> Urteil des LG Frankfurt am Main vom 21.03.2013

Es handelt sich hierbei um Musterprozesse, die wegweisend  für künftige Vertragsgestaltungen im Bereich der Prepaid-Angebote sind. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Simplytel und Discotel steht die Möglichkeit bislang offen noch in die Revision zu gehen.

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2 Kommentare

  1. Das kommt mir ganz gelegen, mir wurde vor einiger zeit mein handy mit prepaidkarte von maxcim entwendet. Wie ich im nachhinein erfuhr wurde, bevor ich die karte sperren lassen konnte, mehrere telefondienste von hostern (shareonline, rapidshare, etc.) in Anspruch genommen. Trotz meine Guthabens von knapp 10€ wurden mehrere hundert euro dafür verwendet. Ich sehe es deshalb nicht ein dies zu bezahlen weil ich eben eine Prepaidkarte hatte mit besagter Kostenlontrolle.

  2. Hab auch nur gute Erfahrungen mit meiner prepaid Karte (Yuna) gemacht und verstehe, dass immer mehr Leute ihre herkömmliche Kreditkarte dagegen eintauschen. Ich sag nur absoluter Überblick über die Ausgaben, was einem jede Menge Ärger erspart!