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EuGH: EU-Richtlinie für Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundrechte

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben, nach der die Telefon- und Internetdaten aller Bürger ohne jeden Anlass gespeichert werden dürfen. Die Regelung verstoße gegen die Grundrechte, so die Richter.

EuGH in Luxemburg

Urteil wird unterschiedlich aufgenommen

Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung “beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt”, so die Richter. Die grundlose Speicherung der Telefon- und Internetdaten sei geeignet, beim Bürger ein ständiges Gefühl des Überwachtwerdens hervorzurufen.

In der großen Koalition wurde das Urteil unterschiedlich aufgenommen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) möchte an einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung festhalten – natürlich dicht an den Vorgaben des EuGH. Die Vorratsdatenspeicherung sei notwendig und helfe bei der Bekämpfung “schwerster Straftaten”. Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf der anderen Seite sieht nun keinen Grund mehr, die im Koalitionsvertrag festgelegte Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Es gäbe keine Grundlage mehr dafür, Deutschland sei demnach nicht mehr zur Umsetzung der gekippten Richtlinie verpflichtet.

Momentan keine gesetzliche Regelung in Deutschland

In Deutschland existiert momentan keine Vorratsdatenspeicherung. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Die Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass sei “geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen”, so das BVerfG. Eine Neuregelung lässt seitdem auf sich warten, ist aber im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und der CDU festgesetzt.

Auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberg(FDP) begrüsste das Urteil. Es müsse Schluss sein mit der “gesetzlich verordneten Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten, zu denen die NSA in Amerika problemlos Zugang haben.” Die Bürger seien keine potentiellen Terroristen.

Der ehemalige Bundesdatenschützer Peter Schaar fordert, dass die Bundesregierung einen Nachweis erbringt, dass die Vorratsdatenspeicherung notwendig ist. Wer Grundrechte einschränken will, sei beweispflichtig.

Das Urteil ist nicht das Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland

Das Urteil des EuGH bedeutet jedoch nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vom Tisch ist. Die Tatsache, dass die EU-Richtlinie nicht mit EU-Recht vereinbar ist, hindert Deutschland nicht daran, eine eigenständige Regelung einzuführen. Dies wäre sowieso noch nötig gewesen, da eine EU-Richtlinie noch der Umsetzung in nationales Recht seitens der nationalen Gesetzgebung bedarf. Das Urteil des EuGH beinhaltet indirekte Anforderungen an Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung. Es müsse klare und präzise Regelungen zur Datenspeicherung geben. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Betroffenen über Garantien verfügen, die einen Schutz vor Missbrauch und unberechtigtem Zugang zu den Daten ermöglichen. Die Richter bemängelten weiter, dass die bestehende Richtlinie pauschal die Daten von Personen speichere, die in keiner Weise mit schweren Straftaten in Verbindung stünden. Es fehle außerdem an objektiven Kriterien zur Beschränkung der Datenspeicherung und einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle. Außerdem sah die Richtlinie keine Ausnahmen für Personen vor, deren Kommunikation einem Berufsgeheimnis unterliegen.

Wenn der deutsche Bundestag sich bei der Gesetzgebung an die Vorgaben des EuGH halten würde, wäre auch ein neues Gesetz ohne entsprechende Richtlinie möglich. Dieses unterläge dann im Falle einer entsprechenden Klage wieder der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Wie die große Koalition bzw. der Bundestag sich jetzt in Sachen Vorratsdatenspeicherung verhalten wird, bleibt abzuwarten. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) fordert “Standhaftigkeit und Konfliktbereitschaft des Bundesjustizministers gegenüber der Union”. Baum gehörte damals zu dem Personenkreis, der gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung klagte.

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