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Neue EU-Gesetzgebung hat Apples App-Store Praxis im Fokus

Laut einem aktuellen CNBC-Bericht steht mit einer neuen EU-Gesetzgebung die App Store Praxis von Apple und vorinstallierte Apps im Mittelpunkt.

Die neuen Rechtsvorschriften würden bei Aktivschaltung den Konzern dazu zwingen, die Darstellung seiner eigenen Apps bei der Suchfunktion im App Store zu ändern.

Was schreiben die neuen EU-Gesetze vor?

Das Gesetz über die digitale Märkte hat das Ziel die Selbstpräferenzierung zu beenden, wenn etwa die App-Suche zu Anzeigeoptionen für Apple-Produkte führt, die das kalifornische Unternehmen entwickelte. Kleinere App-Entwickler soll mit dieser Änderung die gleiche Chance gegeben werden, von Verbrauhern gefunden und ausgewählt zu werden.

Eine zweite relevante Anpassung müsste Apple seinen Nutzern erlauben, vorinstallierte Erstanbieter-App von ihren Geräten zu deinstallieren. Neben Apple wäre auch Google dazu gezwungen seinen Anwendern eine Deinstallation vorinstallierter Apps zu erlauben.

Die Leistungsmetriken müssen den Werbetreibenden und Publishern kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Hohe Bußgelder

Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften würden der CNBC zufolge bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens fällig werden. Die Gesetzgebung zum Digital Markets Act hat das Ziel praktische Änderungen durchzuführen, anstatt weiter Firmen zu bestrafenn, die laufend gegen das Gesetz verstoßen.

Das zweite Gesetz betrifft die digitalen Dienste, die sich wahrscheinlich am stärksten auf Google, Youtube, Twitter, Facebook, Instagram und andere Social Media Dienste auswirken würden.

Die Verabschiedung der Gesetze könnte außerdem schneller als sonst erfolgen.

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