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Apple lässt den Begriff „Startup“ schützen

Der Apple-Konzern hat sich mal wieder einen neuen Begriff rechtlich schützen lassen. Dass es sich dabei um das Wörtchen „Startup“ handelt, scheint jedoch im ersten Moment etwas merkwürdig zu sein. Dabei geht es jedoch keineswegs um dass, was man vermutlich zuerst mit diesem Wort verbindet, sondern vielmehr um eine zukünftig geplante Service-Leistung von Apple.

„Startup“ steht nämlich nicht nur für ein junges Unternehmen, sondern soll wohl zukünftig auch einen Service in Apple Retail Stores bezeichnen. Dies geht zumindest aus einer Veröffentlichung der Plattform trademarkia.com hervor, die sich mit geschützten Begriffen im englischsprachigen Raum befasst. Eine weitere Bedeutung des Begriffes „Startup“ ist nämlich auch darin zu finden, dass das Wort für die Inbetriebnahme eines Gerätes steht.

Verschiedenen Spekulationen zufolge, bzw. teilweise auch in der Markenbeschreibung auf trademarkia.com ersichtlich, soll es in Apple Stores nämlich bald einen Service zur Personalisierung von verschiedenen Endgeräten geben. Vermutlich kann man sich also zukünftig sein iPad oder seinen iPod touch gleich durch Apple-Mitarbeiter an seien persönlichen Bedürfnisse anpassen und einrichten lassen, sodass man das Gerät umgehend nach Erhalt benutzen kann.

Bislang ist all Dass jedoch noch im Bereich der Gerüchte anzusiedeln.

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