Apple kann sich auch noch außergerichtlich verständigen! Diese Erkenntnis gibt ein Abkommen, das jetzt zwischen dem Spieleverlag Ravensburger und dem Technik-Riesen Apple geschlossen wurde. Ende letzten Jahres zog die Ravensburger AG in München vor Gericht. Im iOS App Store befanden sich mehrere Apps, die die von Ravensburger geschützte Wortmarke „Memory“ enthielten.
Samsung, HTC, Motorola und andere Giganten bekommen von Apple fast traditionell bei einer Vielzahl ihrer Produkte die 
Doch das Thema wäre damit nicht vom Tisch. Vielmehr wird vermutet, dass Apple mit einem großzügigen Angebot auf die Ravensburger AG zugegangen ist, um sich gegen weitere Markenrechtsverstöße abzusichern. Die zuständigen Richter ließen erahnen, dass man bei einem Urteil den App Store und iTunes als herkömmlichen Online-Shop auffassen würde. Apple allerdings bezeichnet den iOS App Store als „Handelsplattform“. Damit wäre man nicht für Verstöße gegen das Markenrecht verantwortlich und könnte die Schuld auf die Entwickler und Rechteinhaber der Apps abschieben. In einem Urteil wäre die Einstufung der Richter niedergeschrieben gewesen und hätte das Präzedenzfall für andere Streitigkeiten zu Rate gezogen werden können, was Apple´s Chancen auf einen positiven Prozessausgang per se verringern könnte.
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Apple ist schlau.
Und ich bin sicher das die genau wussten das sie mit dem Begriff „Handelsplattform“ nicht durchkommen.
Da ist nichts mit Handel und auch nicht mit Platform.
Ein ganz normaler Shop für Software, Infrastruktur von Apple.