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Apple vs. Samsung: Auch die zweite Samsung-Klage scheitert

Letzte Woche erst berichteten wir, dass Samsungs erste Klage gegen Apple, die die Verletzung eines Patentes zur 3G-Technologie zu Inhalt hatte, vom Landgericht in Mannheim abgewiesen wurde. Am Freitagmorgen hat derselbe Richter, Andreas Voss, eine weitere Entscheidung gefällt. Auch eine zweite Klage Samsungs, die Apple ebenfalls die Verletzung von Patenten zu 3G/UMTS vorwirft, wurde von ihm abgewiesen.

Wie auch bei der Entscheidung letzte Woche gab Richter Andreas Voss neben der Tatsache, dass es sich um ein FRAND-Patent (Fair, Reasonable And Non-Discriminatory), welches nur sehr schwer geschützt werden kann, handle, die Gründe für seine Entscheidung nicht bekannt. Der Patentrechtsspezialist Florian Müller vermutet, dass dieselben Gründe wie letzte Woche auch auf diese Entscheidung anwendbar sind. Entweder hat Apple Samsungs Patente überhaupt nicht berührt oder aber die Technologie ist über Qualcomm indirekt lizensiert. Nach wie vor hängt von dem genauen Grund die Erfolgsaussicht der verbleibenden 3G-Klagen Samsungs ab.

Die Entscheidung ist definitiv ein weiterer Rückschlag für Samsung, vor allem, weil die Experten bei der Anhörung, die im November 2011 stattfand, dem koreanischen Konzern sehr gute Chancen zugerechnet hatten. Allerdings stehen noch drei weitere Entscheidungen aus, von denen es bei zwei Klagen ebenfalls um die UMTS-Technologie geht. Unter der Voraussetzung, dass die beiden Entscheidungen die ausstehenden Klagen nicht berühren haben diese durchaus noch Aussicht auf Erfolg.

Ein Sprecher Samsungs zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung. Wie auch vorherige Woche werde Samsung prüfen, ob man vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe Berufung einlegen werde. Man sehe sich jedoch nicht auf der Verliererstraße, da es nur um eines der zahlreichen Patente, die Apple verletzt haben soll, ging.

Es scheint nicht unwahrscheinlich, dass Samsung in Berufung geht. Schließlich hat auch der Konzern aus Korea – ähnlich wie Apple – Rekordeinnahmen für das vergangene Quartal gemeldet. Die finanziellen Mittel für einen langandauernden Rechtsstreit sind also auf beiden Seiten vorhanden. Sollte eine Berufung vor dem Oberlandesgericht scheitern, steht Samsung unter Umständen noch der Weg vor den Bundesgerichtshof, der ebenfalls in Karlsruhe sitzt, offen. Das letzte Wort in der Angelegenheit ist also noch lange nicht gesprochen.

 

Quellen: FOSS Patents, SWR Online

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5 Kommentare

  1. Und täglich grüßt das Murmeltier. Die nächste Schlappe für Samsung um gegen Apple mal eine Klage erfolgreich durchzubringen.
    Schön ist der Hinweis im Artikel das Samsung im letzten Quartal Rekordeinnahmen hatte und somit die finanziellen Mittel für einen langandauernden Rechtsstreit vorhanden sind. Die kopieren, ähm, produzieren auf Teufel komm raus etliche neue Geräte um das eingenommene Geld für aussichtslose Klagen gegen Apple rauszuschmeißen. ;-)

  2. da qualcomm die technologie bei samsung lizensiert hat und an dritte verkaufen darf, hab ich eh nicht verstanden wieso samsung davon ausgeht erfolgreich gegen apple bezüglich dieser speziellen patente klagen zu können.
    was die anderen patente angeht, wird man sehen. sollten es dort ähnlich gelagert sein, sehe ich auch da schlechte chancen für samsung.
    anscheinend hat apple nicht nur die bessere marketing-, sondern auch die bessere rechtsabteilung ;-)

  3. ..gääähn..

  4. Naja, deutsche Gerichte, was soll ich sagen.

    Dumm und Käuflich.

    Und der Richter ,wahrscheinlich ein Apple Nutzer (deren objektivität ja seit Jahren verloren gegangen ist).
    Und dafür benötigt man keine gute Rechtsabteilung sondern nur viel Geld und ein neues Iphone für den Richter.

  5. aaaarnes samsung :D mir gefällts!! :) und sie werden noch weiter auf die schnauze fliegen und des zurecht :)