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Apple patentiert ‚bewegungsgesteuerte Bezahlung‘ über NFC

Mit einem neuen Patent steigen die Chancen, in mobilen Geräten von Apple bald das Bezahlsystem NFC vorzufinden. Das US-Patente der Nummer 8.255.323 beinhaltet eine „bewegungsbasierte Bezahlbestätigung“, die laut Patentbeschreibung auf unterschiedliche Arten umzusetzen sei.

Bisher befindet sich noch kein Chip für die Near-Field-Communication, kurz NFC, in iPhone oder iPad. Mit dem iPhone 5 könnte sich dies womöglich ändern. Doch bis es soweit ist, erregt Apple durch die Beantragung eines Patents Aufsehen. In Zukunft könnte die „bewegungsbasierte Bezahlbestätigung“ in den iDevices zu finden sein.

Angezeigt werden könnte beispielsweise ein grafisches Element, welches die Aktion des Nutzers erfordert. Per Ausführung einer Geste auf iPhone oder iPad könnte so die Bezahlung über NFC bestätigt oder gegebenenfalls verweigert werden. Auch der Einbau eines Bewegungssensors für Beschleunigungen sei möglich. Über diesen könnten Reaktionen des Kunden registriert und in einen Befehl zum Bezahlen oder Verweigern der Zahlung umgewandelt werden.

Allerdings würde auch die letztere Methode ein Element enthalten, in dem die Interaktion des Kunden erfordert wird. Apple schreibt, dass das Bezahlsystem NFC sehr virtuell sei und man versuchen wolle, versehentliche Zahlungen zu verhindern. Auch sollen Nutzerinnen und Nutzern laut der Patentbeschreibung davor bewahrt werden, die Konsequenzen ihrer Handlungen nicht sofort abschätzen zu können.

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2 Kommentare

  1. Frage an die Redaktion und alle anderen:

    Verstehe es ja wenn Apple Innovationen patentieren lässt, ist ja auch ihr gutes Recht.
    Doch was ich nicht verstehe ist, wie man es zelebrieren kann wenn Patente für eine Technik, für die andere Unternehmen versuchen die Vorreiterrolle zu übernehmen und man selbst noch nicht einmal ein fähiges Device auf dem Markt hat..
    In meinen Augen erschweren Patente wie diese die Entwicklung da es nur der nächste Schritt in der Entwicklung ist eine bezahlungen, über ein layout zu bewilligen.
    Wie kann man das gutheißen?
    Mfg

  2. Antwort: man kann es nicht gutheißen, außer man ist absoluter Apple-Anhänger und hat den objektiven Blick verloren.