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Apple vs. Samsung: Keine einstweilige Verfügung auf Zahlungsstop des Schadenersatzes

Letzte Woche berichteten wir euch von dem Urteil einer amerikanischen Jury, die in einem zweiten Verfahren erneut über einen Teil des Schadensersatzes aus dem aufsehenerregenden Urteil aus dem August 2012 entscheiden musste. Die Jury legte sich auf einen Betrag in Höhe von knapp 290 Millionen Dollar fest, was den Schadensersatz, den Samsung an Apple zu leisten hat, insgesamt auf 929 Millionen Dollar erhöht. Samsungs Anwälte versuchten dann, mittels einer einstweiligen Verfügung die Zahlung des Betrages zu stoppen und scheiterten damit nun vor Gericht.

Samsungs Argument: Die baldige Aberkennung des pinch-to-zoom-Patents

Samsungs Anwälte argumentierten in dem Antrag, dass sie davon überzeugt seien, dass das US Patent and Trademark Office in einer erneuten Untersuchung Apple das pinch-to-zoom-Patent aberkennen werde, auf das sich ein nicht unbeträchtlicher Teil des Urteils stützt. Dabei behaupteten sie, Apple habe nur noch eine Chance, den Ausgang der neuen Untersuchung des USPTO zu beeinflussen.

Apple führte allerdings mehrere prozessuale Möglichkeiten an, mit denen das Unternehmen noch Einfluss auf die Entscheidung des USPTO nehmen könne. Außerdem wurde angeprangert, dass Samsung sich anmaße, eine Prognose über ein Verfahren abzugeben, dass sich im Endeffekt noch in den Kinderschuhen befindet. Bis es bezüglich des pinch-to-zoom-Patents zu einer endgültigen Entscheidung kommt werden wohl noch mehrere Jahre vergehen.

Richterin entscheidet zu Apples Gunsten

Richterin Lucy Loh entschied dann gestern Abend zu Apples Gunsten. In ihrer Entscheidung führt sie noch einmal detailliert alle Möglichkeiten auf, die Apps noch hat, um die Untersuchung durch das USPTO zu beeinflussen sowie die verschiedenen Instanzen, die die Entscheidung noch durchlaufen muss, bevor sie endgültig rechtskräftig ist. Nach den Einschätzungen diverser Experten hat Apple im Übrigen gute Chancen, das pinch-to-zoom-Patent zu behalten.

Für Samsung bedeutet das allerdings noch nicht, dass das Unternehmen zahlen muss. Noch immer steht die Möglichkeit einer Berufung offen. Sollte dabei vom Berufungsgericht eine Entscheidung aus dem ersten Verfahren für falsch erklärt werden, so könnte es sogar zu einem komplett neuen Verfahren kommen. Das letzte Wort in der Sache Apple vs. Samsung ist noch lange nicht gesprochen, zumal Anfang 2014 eine weitere Klage bevorsteht, in der Apple Schadensersatz von Samsung wegen aktuellerer Produkte verlangt.

via FOSS Patents

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Ein Kommentar

  1. Es wird zeit dass diese Samsung Bastarde endlich richtig bluten!!!
    Mal abwarten wieviel Milliarden Strafe shamesung im nächsten Verfahren aufgebrummt wird für die nächsten Geräte die sie kopiert haben und Wielange sie sich noch drücken können bis die erste Milliardenzahlung endlich fällig wird!!