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schwarzes iPhone
iPhone, Quelle: Thom Bradley, Unsplash

Digitale Identität statt Nutzerkonto – Was Apple Wallet unter iOS 18 wirklich kann

Mit iOS 18 entwickelt sich die Apple Wallet weiter – nicht nur als Bezahlplattform, sondern auch als digitaler Ausweis-Speicher. Während der Begriff „Apple-ID“ in „Apple-Konto“ umbenannt wurde und damit stärker auf das Produkt- und Dienstleistungsökosystem zielt, geht es hier um etwas grundlegend anderes: die digitale Identifikation gegenüber Dritten, etwa Behörden, Banken oder Veranstaltern. In den USA längst Realität, startet Apple damit auch in Europa – mit besonderem Blick auf Deutschland, wo die Smart-eID als Wegbereiter fungieren soll.

iOS 18 bringt die digitale Ausweisfunktion auf das iPhone – aber noch nicht für alle

Bereits seit iOS 15.4 können Nutzer in einigen US-Bundesstaaten wie Arizona, Colorado oder Maryland ihren Führerschein in der Wallet speichern und an TSA-Kontrollen nutzen. Mit iOS 18 hat Apple diese Funktion erweitert und die Integration für weitere Länder vorbereitet. Die Ausweise werden im „Secure Element“ des iPhones gespeichert und lassen sich per Face ID oder Touch ID zur Vorlage freigeben. Die Authentifizierung erfolgt lokal auf dem Gerät, Apple erhält nach eigenen Angaben keinen Zugriff auf die Inhalte oder deren Nutzung.

In Europa hingegen ist die Lage komplexer. Zwar erlaubt die EU-Verordnung eIDAS 2.0 den Mitgliedstaaten, interoperable digitale Identitätsnachweise zu schaffen. Diese sogenannte EUDI-Wallet soll bis spätestens 2026 EU-weit ausgerollt werden und als offizieller Ausweisersatz dienen – etwa bei der Beantragung von Sozialleistungen, dem Online-Banking oder Altersverifikationen. Bereits im Juli 2024 hatte Apple im Rahmen eines Kartellverfahrens der Europäischen Kommission zugesagt, Drittanbietern kostenlosen Zugang zur NFC-Schnittstelle (Near Field Communication) auf iOS-Geräten zu gewähren. Dies umfasst auch den Zugriff auf Secure Element, das für sichere Transaktionen und die Speicherung sensibler Daten wie digitaler Ausweise entscheidend ist. Diese Öffnung ermöglicht es Entwicklern, digitale Identitätslösungen zu erstellen, die mit den Anforderungen der eIDAS 2.0-Verordnung der EU kompatibel sind.

 

In Deutschland laufen derzeit Pilotprojekte mit der sogenannten Smart-eID, einem Ableger des Personalausweises, der ohne PIN und Kartenlesegerät direkt über das Smartphone genutzt werden kann. Die Bundesdruckerei und das Bundesinnenministerium testen seit 2024 die Integration auf Mobilgeräten – jedoch primär auf Android-Basis. Laut BMI wird mit Apple über eine technische Anbindung gesprochen. Offizielle Zusagen für die Wallet gibt es jedoch Stand Juni 2025 noch nicht.

Einsatzbereiche in 2025 – Was ist schon möglich, was kommt noch?

Die digitale ID in Apple Wallet lässt sich 2025 bereits in mehreren Szenarien einsetzen – zumindest dort, wo Apple eine Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden oder Unternehmen abgeschlossen hat. In den USA akzeptiert die Transportation Security Administration (TSA) an über 20 Flughäfen digitale Führerscheine aus Apple Wallet als Identitätsnachweis beim Sicherheits-Check-in. Auch einige Mietwagenfirmen und Hotelketten erkennen die Funktion an, insbesondere wenn sie auf biometrische Vorab-Check-ins setzen. In Europa ist der Status zurückhaltender – es gibt keine offiziellen Stellen, die derzeit Wallet-Ausweise rechtsverbindlich akzeptieren. Dennoch existieren erste Testeinsätze im Eventbereich, etwa bei Festivals mit digitaler Zutrittskontrolle über NFC- oder QR-Codes.

Ein besonders relevanter Anwendungsfall wäre der KYC-Prozess (Know Your Customer) beispielsweise bei Glücksspielanbietern: Registrierungsverfahren und Verifizierung der Identität verlangsamen die Anmelde- und Transaktionsabläufe in diesem dynamischen Sektor. Selbst seriöse Online-Casinos mit schneller Auszahlung sind verpflichtet, vor der ersten Gewinnauszahlung die Identität ihrer Spieler zu überprüfen. Ist das Spielerkonto bereits verifiziert und alle erforderlichen Dokumente – wie Ausweis oder Adressnachweis – hochgeladen, entfällt eine manuelle Prüfung. In diesem Kontext könnte die Integration staatlich validierter Ausweise in Apple Wallet den Verifizierungsprozess deutlich beschleunigen. Ein Casino mit sofortiger Auszahlung ohne Identitätsnachweis ist heute kaum denkbar – bei hohen Gewinnen müssen gesetzlich Ausweispapiere geprüft werden (Quelle: https://biennalefotografie.de/).

Ein denkbares zukünftiges Szenario ist die vereinfachte Anmeldung und Nutzung von Carsharing-Diensten oder E-Scooter-Plattformen, bei denen ein Führerschein- oder Ausweisnachweis erforderlich ist. Derzeit sind dafür separate Identifikationsverfahren wie Video-Ident oder das Hochladen von Dokumenten üblich. Sollte Apple Wallet künftig interoperabel mit Mobilitätsdiensten verknüpft werden, könnten Nutzer ihre digitale ID direkt aus der Wallet heraus vorzeigen und so automatisiert freigeschaltet werden. Anbieter wie Share Now, Tier oder Lime, die bereits stark auf App-basierte Nutzerführung setzen, könnten von einem solchen verifizierten System profitieren. Die Reduktion manueller Prüfprozesse würde dabei sowohl den Serviceanbietern als auch spontanen Nutzern zugutekommen – vorausgesetzt, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden entsprechend geschaffen.

Ein weiteres potenzielles Anwendungsfeld ist der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen. In Regionen wie Bayern werden derzeit Pilotprojekte zur Nutzung der Smart-eID und der künftigen EUDI-Wallet erprobt. Ziel ist es, Bürgern einen vereinfachten Identitätsnachweis zu ermöglichen – ohne separate Kartenlesegeräte oder PIN-Briefe. Ob auch Apple Wallet über standardisierte Schnittstellen eingebunden werden kann, hängt von der weiteren technischen und regulatorischen Entwicklung ab. Perspektivisch könnte die Wallet als Benutzeroberfläche dienen, sofern sie die Anforderungen der europäischen EUDI-Infrastruktur erfüllt.

Solche Anwendungen setzen voraus, dass entweder eine offizielle EUDI-Wallet genutzt wird – oder dass Apple Wallet durch gesetzliche Änderungen als gleichwertige Plattform anerkannt wird. Derzeit ist letzteres nur in Drittstaaten wie den USA der Fall. In der EU bleibt die Verknüpfung mit interoperablen Vertrauensdiensten (QTSPs) und staatlich anerkannten Wallet-Lösungen Voraussetzung für den rechtsverbindlichen Einsatz im Finanz- und Verwaltungswesen.

Zwischen Datenschutz und Plattformmacht

Die Einführung digitaler Ausweise in Apple Wallet stößt nicht nur auf technisches Interesse, sondern auch auf datenschutzrechtliche Bedenken. Zwar betont Apple, dass alle Daten lokal auf dem Gerät gespeichert und Übertragungen verschlüsselt werden, doch bleibt der Konzern zentraler Gatekeeper – mit Kontrolle über Funktionen, regionalen Zugriff und Schnittstellen. Datenschützer und Institutionen wie der Europäische Datenschutzausschuss fordern daher interoperable Lösungen unter staatlicher Aufsicht. Auch die EU-Verordnung eIDAS 2.0 macht deutlich, dass digitale Identitäten nicht an proprietäre Systeme gebunden sein dürfen.

Allerdings könnte Apple Wallet in der Praxis durchaus als komfortables Frontend dienen, während die Identitätsdaten von einem staatlich regulierten Dienst bereitgestellt werden. Für Nutzer bedeutet das: Die Technologie ist bereit – doch rechtlich und strukturell bleibt der digitale Ausweis auf dem iPhone in Europa vorerst ein Projekt mit begrenztem Einsatzrahmen.

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