
Jetzt berichtet CNN, dass das Berufungsgericht den Antrag von Mobilfunkanbieter Orange ablehnte und das Verbot nachwievor bestehen bleibt. Orange behält sich weitere rechtliche Schritte offen. Ein Exklusiv-Vertrag stößt besonders bei den französischen Verbraucherschützern auf viel negative Kritik, weswegen es äußerst unwahrscheinlich ist, dass dieser Exklusiv-Vertrag je wieder zu Stande kommen wird. Zuletzt sind die Mobilfunk-Konkurrenten SFR und Bouygues sehr zufrieden und konnten bereits erste iPhones – auch ohne Vertragsbindung – verkaufen. Das Urteil hatte bereits Anfang Januar für deutlich höhere Verkaufszahlen des iPhone in Frankreich gesorgt.
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