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Deutscher bekommt 7 Monate Haft wegen gewerblicher iPhone Entsperrung!

Das Amtsgericht Göttingen hat einen 35 Jährigen Mann zu 7 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde das gewerbliche Entsperren von iPhones, welches in Deutschland unter den Tatbestand „Fälschung beweiserheblicher Daten“ fällt, zur Last gelegt. N24 berichtete bereits über diese Spektakuläre Verurteilung. Schließlich ist nicht nur der Anwalt des Verurteilten sprachlos. Seiner Meinung nach ist das Entsperren eines iPhones keine strafbare Handlung. Lediglich die Verletzung gewisser Vertragsbindungen seitens des Mobilfunkanbieters dürfte eventuell für zivilrechtliche Ansprüche sorgen.

Während in den USA der Jailbreak und damit verbundene Modifizierungen des iPhones gesetzlich erlaubt wurden, fahren deutsche Richter nun hohe Geschütze auf. Schließlich sei das Entsperren eines iPhones einigen Meinungen nach kein Kavaliersdelikt. Das dürfte mit das erste Urteil Deutschlandweit sein, welches in Richtung iPhone Entsperrung geht. N24 schlussfolgert darüber hinaus, dass diese Entscheidung sogar richtungsweisend sein könnte.

Die ursprünglich als „Service“ deklarierte Entsperrung diverser iPhone Modelle hat zumindest für den Göttinger „Geschäftsmann“ einen bitteren Beigeschmack. Während der Anwalt auf Freispruch plädierte, entschied sich der Richter für eine sieben Monatige Haftstrafe auf Bewährung.

Einziger Wehrmutstropfen ist allerdings die Feststellung des Vorsitzenden, dass dieser im Hinblick auf die teilweise für den Verbraucher kostenintensiven Geschäftsmodelle einzelner Mobilfunkanbieter auch seinen Ansichten nach nicht in Ordnung sind. Die gewerbliche Simlockentsperrung bleibt dennoch ein Verst0ß gegen die deutsche Rechtsordnung und muss zumindest nach Ansichten des Göttinger Richters entsprechend bestraft werden.

via N24

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10 Kommentare

  1. N starkes Stück …

  2. Also entweder ist das Urteil vollkommener Blödsinn oder der obige Text ist unvollständig…

    Beim bloßen Software-Unlock per ultrasn0w erfolgt keine „Fälschung beweiserheblicher Daten“. Letzteres ist ausschließlich bei Verwendung von sogenannten Unlock-SIMs der Fall, die allerdings mittlerweile kaum noch Verwendung finden.

  3. Außerdem ist ein jailbreak nicht gleichzusetzen mit einer SIM-lock entsperrung!

  4. Im Originalbeitrag ist die Rede von „Aufhebung der Providersperre“, also dem Unlock, NICHT vom Jailbreak, der lediglich die softwareseitige Grundlage für den (Software-=Unlock bildet. Deswegen wäre es von Interesse zu erfahren, ob es sich um software- oder hardwareseitige Unlocks handelte. Beim Software-Unlock werden nämlich -ggü. dem Hardware-Unlock per TurboSIM, UltraSIM, GoldSIM, Gevey SIM etc.pp.- keine IMSIs (http://de.wikipedia.org/wiki/International_Mobile_Subscriber_Identity) gefälscht (bzw. dem Provider unbekannte IMSIs angegeben) und damit findet auch keine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ statt. Sollte der Angeklagte also die Geräte lediglich gejailbreaked und anschließend mit ultrasn0w entsperrt haben, täte er gut daran in Berufung zu gehen und darauf zu verweisen. In diesem Fall müsste man dem Gericht sogar „Vortäuschung falscher Tatsachen“ vorwerfen. ;)

  5. Noch ist das nicht rechtskräftig, nur weil ein kleiner RiAG sich aufplustert muss man nicht gleich vom richtungsweisenden Urteil fabulieren. Wenn das OLG bestätigt wird’s Zeit sich Sorgen zu machen.

  6. Das wird sich doch eh wieder „im Sande verlaufen“.

    Warum suchen Behörden immer einen Grund, um Menschen das Leben so schwer zu machen.

  7. Der Sim-Lock hat ja auch seinen Grund.

    Ihr schließt doch diesen Vertrag mit T-Com usw. ab, da weis ich das doch.

    Irgendwann musste das mal kommen, selber schuld!

  8. finde ich totalen schwachsinn!! vertrag hin oder her, das gerät das ich mir zulege ist MEIN eigentum. folglich kann ich damit anstellen wad ich möchte!

    aber die unlocker an sich müssen sich keinen kopf machen. wird schon niemand verfolgen wenn ihr euer gerät entsperrt, ausser ihr macht es gewerblich..

  9. Was macht es denn für einen Unterschied, ob ich privat mein iPhone unlocke oder jemand das gewerbsmäßig anbietet? Entweder entscheidet das Berufungsgericht, dass es erlaubt ist oder eben nicht.

    Wer ist überhaupt der Kläger in diesem Fall? Das müssten doch die Mobilfunkbetreiber einleiten, denn die haben ja den eigentlichen Schaden, und nicht irgendwelche Staatsanwaltschaften.

    Ich hoffe, das Urteil wird revidiert und jeder kann mit seinem iPhone machen, was er will.

    Und wer anderen hilft, es zu jailbreaken und unzulocken für Solche, die keine Lust und Zeit haben, sich in die sich ständigt ändernde und schier unüberschaubare Materie einzulesen und dafür ein paar Euro zu kassieren, warum denn nicht?

  10. Also, hier wird von gewerblicher iPhone Entsperrung geschrieben. Also im großen Stil und nicht als ebtuser, der sein Gerät mit einem Jailbreak befreit.

    Ich selber bin auch der Meinung, dass das Urteil ok ist.

    Jailreak ok, muss jeder selber entscheiden aber dieses gewerbliche zu betreiben, ne ne ne.