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EuGH Urteil: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

Ein Schock für alle Spiele- und Programmhersteller: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden, so entschied heute der Europäische Gerichtshof. Dabei ist es egal, ob die Lizenz in Form einer DVD oder eines Downloads ist. 

Bild von AFP

Am heutigen Dienstag wurde in Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden, dass gebrauchte Software, egal ob DVD oder Download, weiterverkauft werden dürfen. Im Streit zwischen der Firma UsedSoft und Oracle fällte das Gericht nun ein Urteil. Oracle ist nun UsedSoft unterlegen. Wie der Name schon vermuten lässt, handelt UsedSoft mit gebrauchter Software.

Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass das Verkaufsrecht an der Kopie mit dem Verkauf an den Kunden abgelaufen ist. Ob die Lizenz von einer DVD oder als Download erworben wurde, ist dabei egal. Bislang gab es dort Differenzen. Wenn mit dem Verkauf ein dauerhaftes Nutzungsrecht mitgeliefert wird, ist dieses nicht zwingend an den ersten Käufer gebunden.

Nun werden viele denken, dass Online-Shops (meist russisch), in denen Software-Lizenzen so Billigpreisen verkauft werden, nun legal sind. Das ist jedoch falsch. Sobald eine Software-Lizenz weiterverkauft wurde, darf sie nur noch der neue Besitzer verwenden. In dubiosen Online-Angeboten werden jedoch meist gleiche, oft sogar falsche und illegale, Lizenzen an viele Nutzer verkauft.

Das Gericht entschied weiter, dass der Käufer der gebrauchten Software ein Anrecht auf die neuste Version hat. Updates dürfen also auch ohne weitere Kosten geladen werden. Viele Entscheidungen des Gerichts erschrecken die Spiele- und Softwarehersteller. Schließlich lassen sich Mehrfachnutzungen von Lizenzen nur mit einer Online-Gegenkontrolle überprüfen, die jedoch nur selten in Programme integriert sind.

Ein kleines Aufatmen gibt es aber noch für die Industrie: Sollte der Download an ein Benutzerprofil gekoppelt sein, wie es, besonders in der USA, fast immer der Fall ist, ist ein Weiterverkauf nicht gestattet. So ist es auch bei iOS oder Android: Mit einem fest verankerten Profil gibt es keine Möglichkeit die einzelnen Apps an Dritte weiterzuverkaufen. Es wäre auch schlichtweg verboten. So sieht es auch bei Lizenzpaketen aus: Kauft man ein Paket mit insgesamt fünf Lizenzen, braucht aber nur vier, darf die fünfte nicht aus dem Paket getrennt und weiterverkauft werden.

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5 Kommentare

  1. MrTingleTangle

    Ein doch sehr spannendes Urteil. Bin mal gespannt was Firmen wie Codemaster und Co dazu sagen. Sie nämlich verurteilen Käufer von gebrauchten Spielen und sind der Meinung, dass diese Käufer schlimmer als Raubkopierer sind.

  2. Na Gott sei dank. Ist fuer mich auch nur
    Logisch. Warum sollen Rechte nicht weiter verkauft werden duerfen …

  3. Ich erinnere mich noch an die 90er-Jahre in denen ich gern günstige Programme bei Firmen wie MacWarehouse und UpToDate gekauft habe. Das waren meist keine gebrauchten sondern ältere Versionen die aber Upgrade-Rechte hatten und mir dann durch den günstigen Kaufpreis plus das entsprechende günstige Update/Upgrade vielfach zu einem Bruchteil des Vollpreises die Nutzung ermöglichten.
    So habe ich zum Beispiel Adobe Pagemaker (ein Programm das ich echt vermisse), Illustrator und Acrobat oder auch das damalige Office quasi für ein Taschengeld bekommen.

  4. MrTingleTangle

    @ BlueFalcon: Das waren noch Zeiten.

    Leider sind alle viel zu gierig geworden und ich gehe mal davon aus, dass die ganze Bande sich zum Thema „am Profil binden“ einiges einfallen lassen. So wie z.B. bei den Spielen „Diablo“ oder „StarCraft 2“, wo du ohne Online nix machen kannst und somit die Software am Profil gebunden ist. Oder eben auch wie es Adobe mit ihrer Anmeldung treibt.

  5. Ich denke auch, dass das „Profil“ die Hintertür der Softwarehersteller sein wird. Also wenig Änderung in der Praxis.