Home » Apple » Ehemaliger Keynote Producer reicht Kündigungsschutzklage gegen Apple ein

Ehemaliger Keynote Producer reicht Kündigungsschutzklage gegen Apple ein

Apples Keynotes sind legendär. Besonders zu den Zeiten von Steve Jobs war es eine wahre Freude, den Präsentationen zuzusehen. Das lag natürlich nicht unwesentlich an Steve Jobs selber. Die Leidenschaft und Determination, die er in seine Arbeit steckte, war in jeder Sekunde, die er auf der Bühne verbrachte zu spüren. Aber selbst ein Steve Jobs kann keine Keynote alleine auf die Beine stellen. Und so gibt es ein Team hinter der Keynote, das diese plant und koordiniert. Ein ehemaliger sogenannter Keynote Producer reichte letzte Woche eine Kündigungsschutzklage gegen Apple ein.

Jobs versprach Jobsicherheit

Laut Bloomberg handelt es sich bei dem entlassenen Mitarbeiter um Wayne Goodrich. Goodrich war für die Produktion und Koordination der Keynotes zuständig und wurde im Dezember letzten Jahres nach 13 Jahren treuer Mitarbeit aus „geschäftlichen Gründen, die nichts mit seiner Leistung zu tun hatten“ entlassen.

Am 17. August reichte Goodrich nun in San Jose, Kalifornien – dem selben Ort, in dem auch der Fall Samsung gegen Apple verhandelt wird – eine Kündigungsschutzklage gegen die Fruit Company ein. Nach seiner Aussage habe Apples damaliger CEO 2005 versprochen, dass sein Job sicher sei. Wörtlich sagte Goodrich:

This express promise by Steve Jobs was consistent with a practice that Steve Jobs had, acting on behalf of defendant Apple, of promising job security to certain key employees who worked directly with him for many years.

Es schien also scheinbar zur Praxis von Jobs zu gehören, Mitarbeiter, die über mehrere Jahre hinweg direkt für ihn arbeiteten einen sicheren Job zu versprechen.

Erfolgsaussichten zweifelhaft

Goodrich verlangt Schadenersatz für ihm entgangene festgesetzte Aktien, die 2008 $ 97,40 (und am 18. August dieses Jahr $ 635) wert waren, entgangenen Lohn, entgangene Boni und emotionalen Stress. Er behauptet, Apple habe ihn entlassen, um ihm die festgesetzten Aktien nicht übereignen zu müssen.

Die Erfolgsaussichten der Klage dürfen angezweifelt werden. Schließlich beruht sie auf einem mündlichen Versprechen, das Steve Jobs vor 7 Jahren gab. Zudem kann Job aus offensichtlichen Gründen nicht mehr aussagen, sodass es schwer werden dürfte, ein solches Versprechen zu beweisen.

(via MacRumors)

 

Keine News mehr verpassen! Unsere App für iOS und Android mit praktischer Push-Funktion.


Ein Kommentar

  1. Naja, Steve ist auch mit den ersten Technikern nicht gerade zimperlich umgegangen. Und gab u.a.keine Aktienoptionen obwohl die die ersten Macs zusammenschraubten. Tja, am besten immer den Vertrag durchlesen. Wer weiß was der gute Herr verzapft hat.