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Urteil: Amazon App Store darf seinen Namen vorerst behalten

Über von Apple geführte Gerichtsverhandlungen könnte man so langsam ein Buch schreiben. Dieses hier ist jedoch mehr oder minder unspektakulär. Bereits im März 2011 klagte Apple gegen Amazon, um dem Internethändler die Nutzung des Begriffes App Store verbieten zu lassen. Dies stelle irreführende Werbung dar, die Kunden könnten die beiden Marktplätze für Apps verwechseln. In dem Verfahren wurde nun zumindest einer der bestehenden Vorwürfe ausgeräumt.

Keine Verwechslungsgefahr

Die Argumentation von Apple war einfach. Man befürchte, dass die Kunden die beiden App Stores verwechseln könnten, vor allem nachdem Amazon den Zusatz „for Android“ aus dem Namen entfernt hatte. Im November 2011 erweiterte Apple die Klage um den Vorwurf einen sogenannten Tradenark Claim und erhob Anspruch auf den Namen „App Store als Marke“, als Amazon den Kindle Fire herausbrachte und fortan Werbung für den „Amazon App Store“ machte.

Die Entscheidung, ob der Begriff „App Store“ eine Marke von Apple darstellt, ist noch nicht gefallen. Das amerikanische Gericht sprach Amazon aber zumindest vom Vorwurf der irreführenden Werbung frei. Es bestünde keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden App Stores, denn schließlich vertreibe der Amazon App Store nur Android Apps. Das Gericht griff dabei die Argumentation Amazons auf, dass auch Steve Jobs und sein Nachfolger Tim Cook während der traditionellen Earning Calls auch konkurrierende Marktplätze als „App Stores“ bezeichnet haben.

Vorerst darf Amazons App Store also noch weiter so heißen. Allerdings könnte Apple immer noch den Namen als Marke zugesprochen bekommen. In diesem Fall müsste Amazon den eigenen App Store wegen der Verletzung von Markenrechten umbenennen.

 

(via TheNextWeb)

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