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Apple: Googles Suchmethoden für Dokumentanfragen in Rechtsstreitigkeiten sind fehlerhaft

Der Rechtsstreit zwischen Samsung und Apple ist noch lange nicht ausgefochten. Das Urteil bzw. die Schadenersatzsumme aus den USA im August 2012 ist immer noch auf dem Prüfstand, und unabhängig davon steht für 2014 ein weiterer Prozess zwischen den beiden Konkurrenten an. Dieser Prozess befindet sich gerade in der vorprozessualen Phase, und in Zusammenhang mit ihm hat Florian Müller von FOSS Patents ein Statement Apples an das Gericht mit dem Titel „Google's Search Methodology Was Clearly Flawed“ entdeckt. Was es damit auf sich hat und warum Apple in einem Prozess gegen Samsung nun Google angreift, wollen wir euch in diesem Artikel erklären.

Google: Auskunftgebende Drittpartei

Was hat Google nun mit den Prozessen zwischen Apple und Samsung zu tun? Die Antwort ist recht einfach: Das Betriebssystem der Samsung-Smartphones – Android – kommt von Google. Wenn also auch Teile der Software Teil einer möglichen Patentverletzung ist, dann ist Google als Drittpartei zumindest dem Gericht und den prozessführenden Parteien gegenüber zur Auskunft verpflichtet.

Und genau um diese Auskunftspflicht geht es. Bei derart großen Konzernen reicht eine einfach Anfrage mit dem Tenor „Schaut doch mal, ob ihr dazu was findet“ nicht mehr aus. Vielmehr muss die Auskunft anstrebende Partei eine Liste mit Suchwörtern bei Google einreichen. Mit diesen Suchwörtern werden dann die internen Dokumente durchsucht. Und Apple meldet nun erhebliche Zweifel daran an, dass bei diesen Suchanfragen alles mit rechten Dingen zugeht.

Googles Suchmethoden und -ergebnisse bezüglich bestimmter Anfragen seien laut Apple in der Vergangenheit „schlecht“ gewesen. Man wolle in Zukunft „konstruktiv mit Google zusammenarbeiten“, um die Ergebnisse zu verbessern. Apple schlägt daher vor, dass Google für kommende Anfragen eine Liste mit üblichen Suchwörtern veröffentlicht. Der Hintergrund ist der, dass Apple glaubt, Google würde intern nicht zugängliche Suchwörter verwenden. So ergäbe beispielsweise eine Suche nach „slide to unlock“ unzureichende Ergebnisse, weil Google für das Feature intern andere, nicht bekannte Begriffe verwende.

Google auf der anderen Seite argumentiert, dass die Erstellung solch einer Liste einen unverhältnismäßig großen Aufwand darstelle. Ob der Aufwand verhältnismäßig ist, hänge maßgeblich von dem Status der Partei innerhalb des Prozesses ab. Google macht geltend, dass man selber in diesem Fall nur eine Drittpartei sei und daher weitreichender vor unverhältnismäßigem Aufwand geschützt werden müsse. Apple umgeht diese Frage in der Argumentation mit der einfachen Behauptung, dass die Erstellung einder derartigen Liste für einen Konzern wie Google überhaupt keinen Aufwand darstelle und sich daher die Frage nach dem Status von Google und der Verhältnismäßigkeit gar nicht stelle. Hilfsweise führt Apple dann noch an, dass die Charakterisierung als „Drittpartei“ der Rolle nicht gerecht werde, die Google als Entwickler von Android in dem Prozess ausfüllt. Google habe den Status als Drittpartei spätestens dann aufgegeben, als man letztes Jahr im Prozess freiwillig Aussagen von eigenen Mitarbeitern zugunsten Samsungs zur Verfügung gestellt hat.

Methode von Google?

Florian Müller, der seit 2,5 Jahren die Verfahren rund um Android und die Mobilfunkbranche an sich verfolgt, führt an, dass Google tatsächlich eine inkonsistente Haltung zur eigenen Beteiligung und Verantwortung hat. Google habe das Galaxy Smartphone praktisch mitentwickelt und könne sich daher nicht einfach mit der Behauptung aus der Affäre ziehen, nur eine Drittpartei zu sein. Google versuche systematisch, in den Android-Prozessen außen vor zu bleiben und nur dann involviert zu werden, wenn es um das Schützen der eigenen Interessen geht. Besonders auffällig sei dies, wenn Googles Schwesterfirma Motorola Mobility auf der Anklagebank sitzt.

Nach Florian Müllers Ansicht muss Google anfangen, zu der eigenen Verantwortung zu stehen. Und man muss ihm da zustimmen. Es geht nicht um eine technisch-juristische Kleinigkeit, sondern um die Wahrheitsfindung. Sicherlich ist ein gewisses Taktieren vor allem in Zivilprozessen üblich, und man kann getrost davon ausgehen, dass auch Apple andere Interessen als die Wahrheitsfindung hat. Aber letztlich gebietet die Rechtsstaatlichkeit, dass genau das das Ziel eines jeden Prozesses sein muss. Es ist nun an Lucy Koh, dies durchzusetzen.

 

(via TUAW)

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2 Kommentare

  1. Gebt den CEO’s von Apple und Samsung Boxhandschuhe und stellt sie in einen Ring.
    Das wäre doch mal Lustig.

  2. Samsung und google müssen zerschlagen werden!!!