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Heimlich Handy orten – Was ist erlaubt?

In der heutigen Zeit und mit der heutigen Technologie ist fast alles möglich, so auch das Orten des Mobiltelefons. Sollten Sie es verlegt oder geklaut bekommen haben, dann haben Sie immer die Möglichkeit das Handy per Ortungsdienste zu suchen, vorausgesetzt Sie haben die Standortdienste auf Ihrem Mobiltelefon aktiviert. Nun stellt sich aber die Frage, wie es sich mit dem Orten des mobilen Geräts einer anderen Person verhält.

Gesetzliche Lage zur Handy Ortung

Möchte man ein Handy orten, so kann man das mit Hilfe von GSM, GPS oder einem sogenannten WLAN Modul. Bei Nutzung dieser Dienste, sofern die Ortungsdienste vorab auf dem Mobiltelefon aktiviert wurden, sollte es in der Regel möglich sein, sein Gerät wiederzufinden. Widmen wir uns nun aber einer anderen Frage, die man sich sicher schon das ein oder andere Mal gestellt hat. Und zwar wie man heimlich kostenlos ein Handy orten kann, sodass man weiß, wo sich zum Beispiel der Partner gerade aufhält. Das ist gar nicht so einfach, denn in Deutschland gilt das sogenannte Telekommunikationsgesetz, das genau diese Dinge regelt, so dass man sich vor Missbrauch schützen kann.

Das TKG (Telekommunikationsgesetz) schreibt die folgenden Punkte zur Handy Ortung vor:

  • Sollte man das Handy eines Dritten orten wollen, so bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis.
  • Wenn eine Person geortet wird, so muss diese per SMS über die Ortung informiert werden.
  • Sollte es zu Problemen kommen, so wird dem Ortungsdienst eine Busse auferlegt, da dieser zur Einholung der Erlaubnis verpflichtet ist.

Es ist also fast unmöglich ein Handy eines Dritten zu orten, ohne dass vorab eine Erlaubnis eingeholt wurde. Sollte man es dennoch schaffen, das Mobiltelefon eines Dritten ohne Einwilligung zu lokalisieren, dann kann man mit rechtlichen Schritten rechnen.

Handy Ortung von Kindern

Wie man sich sicherlich vorstellen kann, sieht die Gesetzeslage bei der Ortung der eigenen Kinder anders aus. Es kommt hier jedoch auf das Alter an, denn sobald das Kind die Volljährigkeit erreicht hat, so muss der Ortungsdienst ebenfalls erst die Zustimmung des Besitzers des Mobiltelefons einholen, bevor dieser die Handyortung durch die Eltern erlauben darf. Bei Minderjährigen haben die Eltern aber Fürsorge – und Schutzpflichten, bei denen eine Handy Ortung ohne die Einwilligung des Kindes zulässig ist. Somit kann man sich als Elternteil immer über den Standort des Kindes informieren und braucht sich keine Sorgen zu machen.

Handy Ortung bei Strafverfahren

Sollte es sich jedoch um ein Strafverfahren bei einer Person handeln, dann hat die Polizei das Recht dazu, das Handy ohne Zustimmung des Eigentümers zu orten. Das dient in erster Linie zur Hilfe bei der Suche nach vermissten Menschen oder wenn eine Straftat aufgeklärt werden soll. Hierbei müssen die Behörden jedoch eine Genehmigung vom Gericht erteilt bekommen. Erst dann dürfen sie das Mobiltelefon orten.

Rechtliche Konsequenzen

Sollte man gegen das Gesetz verstoßen und jemanden heimlich und ohne Einwilligung orten, so kann das rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Das Opfer kann demnach Anklage erheben. Im Normalfall erhält der Kläger dann einen Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Dem Ortungsdienst wird ebenfalls ein Bußgeld auferlegt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von der anderen Person die Zustimmung schriftlich erteilen zu lassen, so dass Sie auf der sicheren Seite sind und nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

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