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Navigationshilfe Smartphone: Autofahrer dürfen iPhones und Co. bei der Fahrt nicht bedienen

Handys und Smartphones dürfen am Steuer eines Fahrzeugs nicht festgehalten oder bedient werden. Selbst zur Verwendung als Navigationsgerät gilt dieser Beschluss. Dies urteilte nun das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit den Beschluss des Amtsgerichts Essen, das in erster Instanz zum selben Urteil kam.

Dieser Fall wurde verhandelt, nachdem ein Fahrzeugführer gegen ein ihm auferlegtes Bußgeld in Höhe von 40 Euro vor Gericht zog. Der Kläger war der Meinung, dass der Paragraf der Straßenverkehrsordnung zur Verwendung eines Mobiltelefons am Steuer nicht auch für Smartphones als Navigationshilfen gelten würde. Im besagten Paragraf heißt es unter anderem, dass man das Mobiltelefon während der Fahrt nicht aufnehmen oder halten dürfe. Steht das Auto und der Motor wurde ausgeschaltet, ist die Nutzung jedoch möglich.

Beide Hände am Lankrad

Somit klärte das Gericht nun alle unschlüssigen Fahrzeugführer auf, die sich bis dato unsicher waren, ob gegen die STVO verstoßen wird, wann man das Smartphone während der Fahrt als Navigationsgerät bedient. Aus dem Urteil geht zudem hervor, dass beide Hände des Fahrers am Lenkrad bleiben sollen.

Solltet Ihr also das iPhone auch als Navigationsgerät verwenden, dann empfehlen wir euch, vor der Fahrt beim Stand des KFZs den Zielort in das Smartphone zu tippen, damit Ihr hier keine rechtlichen Probleme erhalten könnt. Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen möglichen Aktionen abseits des während der Fahrt verbotenen Telefonierens, die man mit einem Smartphone erledigen kann, wie zum Beispiel das Schreiben einer Textnachricht sowie das Lesen von E-Mails.

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12 Kommentare

  1. Achjo :D

  2. Diese rechtliche Frage war schon lange geklärt, unabhängig davon, ob das Smartphone als Navigerät, Kalender, Diktiergerät und/oder mit sonstigen Funktionen außerhalb des Telefonierens benutzt wird. Insofern ist das nichts Neues.
    Dagegen gab es ja auch schon Klagen beim Bundesverfassungsgericht, weil ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung durch Benutzen anderer Geräte ohne Telefondunktion mit gleichen Funktionen (z. B. normales Navigerät) gesehen wurde.

  3. @fjuge: geile Kommentare. Ich bin gespannt wann der erste Kommentar ohne Smiley kommt.

    Zum Thema: eine andere Alternative zum anhalten und dann benutzen ist eine Handyhalterung. Dann ist das Thema auch erledigt.

  4. Ichbleibich, gebe zu der „Kommentar“ war überflüssig aber dafür muss ich mich auch nicht rechtfertigen!
    Falls du was gegen meine anderen Kommentare hast, überles sie bitte in Zukunft einfach! Und ob ich Smileys mache oder nicht, kann ich auch selber entscheiden ;)

  5. ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)
    :D

  6. Ja, ja unsere Richter. Immer schön im Sinne des Staates das Melkvieh des Volkes (Autofahrer) abzocken. Für Mineralölsteuer und Umsatzsteuer auf Mineralölsteuer (Bundesverfassungsgericht wies eine Klage gegen Steuer auf Steuer ab, mit der Begründung, der Staat brauche das Geld) könnten wir alle auf weißem Marmor fahren. Aber da der Staat das Geld ja für Bankenrettungen und EU-Hilfen verschleudert, bleibt es bei uns auf den Straßen auch bei Schlaglöchern. Aber über Navinutzung und Erlauben von Blitzerwarnern müssen unsere Richter entscheiden – und ganz sicher nicht im Sinne der Wähler dieser Marionettenregierung.

  7. Macfee schön mal wieder was von dir zu lesen ;) Ja so ist das leider… (Sorry ichbinich ich habe wieder einen Smiley eingebaut)

  8. Ich kann solch ein S….. nicht mehr hören .
    Wieso lässt man nicht einfach das Volk entscheiden.

  9. das ganze kostet mich mal einen fetten smile :))))) !!

  10. Wieso ist eigentlich Rauchen im Auto nicht verboten? Irgendwann muss man da auch die Hände vom Steuer nehmen.

  11. Das ist doch nix Neues, oder? Fraglich ist nur, ob es Sinn macht. Wenn ich an meinem eingebauten Navi während der Fahrt rumfummele bin ich mindestens ebenso abgelenkt.