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Apple vs. Motorola: Kommen die iCloud-Push-Notifications zurück?

Mehr als ein Jahr ist es nun her, dass Apple in Deutschland die Push-Nachrichten für iCloud-E-Mails abschalten musste. Grund war ein Rechtsstreit mit dem Google-Tochterunternehmen Motorola Mobility. Nach einer Entscheidung des Berufungsgerichts wird das Berufungsverfahren nun aber vorerst ausgesetzt. Dies könnte darin resultieren, dass wir bald auch in Deutschland wieder Push-Nachrichten für die iCloud benutzen können.

Was geschah

Im Februar 2012 gewann Motorola eine einstweilige Verfügung gegen Apple, nach der die Push Notifications der iCloud in Deutschland vorläufig deaktiviert werden mussten. Vorausgegangen war der Entscheidung ein Rechtsstreit, in dem die Richter schließlich urteilten, dass die Push Notifications von Apple gegen ein Motorola Patent verstoßen. Apple ging gegen das Urteil in Berufung, blieb aber erfolglos. Im April 2012 bestätigte das LG Mannheim das Urteil, und Apples Kunden warteten weiter darauf, dass die Push Notifications wieder verfügbar gemacht werden können. Als vorletzte Station des Instanzenzuges hatte sich Apple dann mit einer Berufung an das OLG Karlsruhe gewandt. Das Gericht hat noch nicht über den Fall entschieden.

Motorolas Patent möglicherweise ungültig

Jedoch hat das OLG Frankfurt das Verfahren vorerst ausgesetzt. Grund hierfür ist, dass Motorolas Patent, auf das das Originalurteil des LG Mannheims beruht, momentan vom Bundespatentgericht untersucht wird und möglicherweise ungültig ist. Ähnlich ging das LG Mannheim auch am Freitag vor, als ein Verfahren von Motorola gegen Microsoft wegen des gleichen Patents ausgesetzt wurde.

In einem Urteil des England and Wales High Court aus dem Dezember 2012 wurden die Grundsteine für die mögliche Ungültigkeit des Patentes in Deutschland gelegt. Das betreffende Patent wurde dort aus gleich 4 unabhängigen Gründen für ungültig erklärt. Nun sind englische Urteile keine bindenden Präzedenzfälle für deutsche Gerichte – zumal man im deutschen Recht das Modell der Präzedenzfälle sowieso nur sehr eingeschränkt kennt. Dennoch werden auch Urteile aus anderen Ländern bei der Urteilsfindung betrachtet, und es gilt als wahrscheinlich, dass das Bundespatentgericht das Patent von Motorola ebenfalls als ungültig erklären wird.

Im Endeffekt bedeutet die Aussetzung lediglich, dass die Karlsruher Richter abwarten wollen, wie das Bundespatentgericht entscheidet. Wird das Patent für ungültig erklärt, dann wäre höchstwahrscheinlich auch Apples Berufung erfolgreich.

Aussetzung des Verfahrens bringt nicht automatisch die Push-Nachrichten zurück

Man muss allerdings streng zwischen der Urteilsfindung des OLG und der einstweiligen Verfügung unterscheiden. Nur weil das OLG die Urteilsfindung ausgesetzt hat, bedeutet das nicht, dass Apple die Push-Nachrichten wieder aktivieren darf. Die einstweilige Verfügung bleibt weiterhin in Kraft, allerdings kann Apple einen Antrag beim OLG Karlsruhe einreichen, um auch die Durchsetzung der eintweiligen Verfügung auszusetzen. Nach Ansicht von Florian Müller von FOSS Patents ist die Wahrscheinlichkeit dafür sehr hoch, und so könnten auch deutsche User bald wieder in den Genuss von Push-E-Mails kommen.

Googles Kauf von Motorola bisher wenig erfolgreich

12,5 Milliarden US-Dollar hat Google 2011 für Motorola Mobility auf den Tisch gelegt. Die Kenner der Branche sind sich einig: Es ging dem Suchmaschinengiganten lediglich um Motorolas Patentportfolio, das man gegen Apple und Microsoft verwenden wollte. Aber abgesehen von der Verfügung in Deutschland (die sich scheinbar gerade verabschiedet) und einer FRAND-Patent-Verletzung, deren Strafe nicht durchsetzbar ist, hat Google mit den Motorola-Patenten bisher nichts bewirken können. Und das wird auch so bleiben. Die 12,5 Milliarden Dollar hätte man auch besser investieren können.

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4 Kommentare

  1. Wär ne coole Sache wenn das wieder gehen würde :)
    Wobei vermissen tu ich diese Kleinigkeit jetzt auch nicht wirklich…

  2. themanwhochangedtheworld

    Tja, da hat Google ja mal wieder einen vollen Griff ins Klo gelandet. Man sollte sich eher darauf konzentrierten ordentliche Produkte zu entwickeln, als Firmen zu kaufen um Mitbewerber verklagen zu können. Zeigt aber wieder mal nur, dass man das bei Google scheinbar nicht kann.

  3. Haha … Geschieht den scumbags recht!!!
    Never mess with Apple!!!

  4. Zitat ispeedy :

    Haha … Geschieht den scumbags recht!!!
    Never mess with Apple!!!

    Och mano, wie immer bist du sehr peinlich.

    Und es heißt „Never mess with Sony!!! “
    Wenn schon dann mach es richtig!!! (grins)