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BGH: Slide-to-Unlock-Patent ist ungültig in Deutschland

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Das Slide-to-Unlock-Patent, das Apple innehielt, ist in Deutschland nicht gültig. Damit könnten diverse Prozesse, die Apple geführt hat, neu aufgerollt oder fortgesetzt werden – und das nicht unbedingt zu Apples Vorteil.

Unter dem Aktenzeichen X ZR 110/13 hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden, dass das Patent, das Apples Entsperrmechanismus patentiert, in Deutschland nicht gültig ist. Die Richter gaben an, dass diese benutzerfreundliche Methode schon Stand der Technik war und deshalb durch das Patent keine Erfindung beschrieben wird.

Die gestrige Entscheidung wurde in einem Patentstreit zwischen Apple und Motorola abgewartet, der schon länger läuft. 2012 konnte Apple eine einstweilige Verfügung erwirken, was Motorola anfechten wollte. Mit dem Urteil zu Lasten Apples stehen die Chancen wieder besser für die Konkurrenz.

Das Slide-to-Unlock-Patent ist nicht unumstritten und war bereits ein Zankapfel für mehrere Hersteller Android-basierter Smartphones. Auch Samsung musste sich schon dem Patent im Mai 2014 geschlagen geben, was aber auf der anderen Seite auch von mehreren Stellen kritisiert wurde, da Apple keinen unverhältnismäßigen Schaden davongetragen hat, wenn Samsung eine ähnliche Technologie verwendet.

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