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Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Apple

Das Bundeskartellamt hat gegen Apple ein Verfahren eröffnet und prüft die Bedeutung des Konzerns für den marktübergreifenden Wettbewerb.

Es handelt sich nach Facebook, Amazon und Google um das vierte Digitalunternehmen gegen dass das Bundeskartellamt in den letzten Monaten ein vergleichbares Verfahren eröffnete.

Warum wurde das Verfahren eröffnet?

Im Januar 2021 wurde die 10. Novelle des deutschen Wettbewerbsgesetzes aktiv und beinhaltet eine wichtige Neuregelung. Die Neuregelung erlaubt es der Behörde, vor allem gegen die Praktiken großer Digitalunternehmen früher und effektiver vorzugehen. Mit einem zweistufigen Verfahren ist das Bundeskartellamt in der Lage, wettbewerbswidrige Praktiken zu untersagen.

Jetzt eröffnete Apple den ersten Schritt gegen Apple und leitete ein entsprechendes Verfahren ein. Die Behörde möchte ermitteln ob das Unternehmen marktübergreifend von überragender Bedeutung ist.

Was wird geprüft?

Laut Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamts, werde nun geprüft, ob Apple mit seinem Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem rund um sein iPhone aufgebaut hat, welches sich über mehrere Märkte erstreckt.

Der Hersteller fertigt Tablets, Computer und Wearables. Apple bietet außerdem eine Reihe von gerätebezogenen Diensten an. Neben der Herstellung von Hardwareprodukten offeriert das Unternehmen über sein Servicegeschäft den App Store, iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade und Apple TV Plus.

In diesen Bereichen wird die weitgehende Integration über mehrere Marktstufen, den Umfang seiner technologischen und finanziellen Ressourcen sowie den Zugang zu den Daten analysieren.

Basierend auf diesem ersten Verfahren plant das Bundeskartellamt seiner Pressemitteilung zufolge in einem eventuellen weiteren Verfahren konkrete Praktiken von Apple näher zu prüfen. Die Behörde erhielt diesbezüglich verschiedene Beschwerden über potenziell wettbewerbswidrige Praktiken. Wie das Verfahren gegen Apple enden wird, werden wir in Zukunft erfahren.

 

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