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Apple Garantie: EU weiterhin unzufrieden

Apple gerät wegen seiner Kundenaufklärung im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten und Apple Care immer mehr in Kritik. Seinen Anfang nahm die Geschichte Ende 2011 in Italien, wo Apple zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil die Kunden des Konzerns nicht ausreichen über ihre ihnen nach EU-Recht zustehenden Gewährleistungsrechte aufgeklärt wurden. Apple wurde beschuldigt, damit die  Verkäufe der Apple Care Protection Pläne ankurbeln zu wollen. Es folgte Kritik seitens der EU Kommission, eine weitere Geldstrafe in Italien sowie eine Klage in Belgien. Nun meldete sich die EU Kommission wieder zu Wort und merkte an, dass Apple die Kunden immer noch nicht ausreichend aufkläre.

Der Grund für die Kritik

Der Stein des Anstoßes ist schnell erklärt: Nach EU-Recht hat jeder Kunde, der bei einem gewerblichen Händler ein neues Produkt kauft, ein zwei Jahre andauerndes Gewährleistungsrecht. In dieser Zeit kann er für einen Mangel, der zum Kaufzeitpunkt bestand, Nachbesserung verlangen. Grundsätzlich muss er dabei nachweisen, dass der entsprechende Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand. In den ersten 6 Monaten nach Kauf allerdings gilt eine Beweislastumkehr, soll heißen, der Händler muss dem Kunden nachweisen, dass der Mangel noch nicht bestand.

Die Garantie, die vom Hersteller gewährt wird, steht neben der Gewährleistung. Genauso verhält es sich mit den Apple Care Protection Plänen. Es scheint logisch, dass die Verkäufe der ACPP von den Gewährleistungsrechten in der EU gehemmt werden. Angeblich, so die Kritik, unterlässt Apple es, seine Kunden bezüglich ihrer gesetzlichen Rechte ausreichend aufzuklären.

Apple reagierte auf die Kritik

Auf die erste Kritik der EU-Kommission sowie die damit verbundenen Rechtsstreits, in die Apple in mehreren EU-Ländern verwickelt wurde, reagierte der Konzern mit einer Webseite, auf der dem Kunden seine Rechte und deren Tragweite erklärt werden. Außerdem wurden angeblich die Beratungen in den Apple Stores verbessert.

EU-Kommission noch nicht zufrieden

Die EU-Kommission zeigte sich nun jedoch trotz Apples Reaktionen weiterhin unzufrieden. Die Vizepräsidentin Viviane Reding sagte laut den Dow Jones Business News:

This case and the responses I received since I sent my letter have highlighted rather clearly just why the Commission cannot sit on the side-lines on enforcement issues. The approaches to enforcement in these types of cases turn out to be very diversified and inconsistent at a national level. In at least 21 EU Member States Apple is not informing consumers correctly about the legal warranty rights they have. This is simply not good enough.

Man sei weiterhin der Meinung, dass Apples Aufklärung nicht ausreiche. Bisher wurden jedoch noch keine Schritte unternommen, um die Durchsetzung der bemängelten Punkte zu erzwingen. Die EU hätte durchaus die rechtlichen Mittel dazu.

Man muss der Fairness halber sagen, dass Apple jedoch nicht alleine steht. Die Mehrzahl der deutschen Kunden – egal, ob sie bei Apple, Amazon, Saturn oder anderen Händlern kaufen, können den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht oder nur sehr unvollständig erklären. Möglicherweise muss man überlegen, ob hier nicht schritte zur allgemeinen Aufklärung nötig sind.

 

(via GigaOM)

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4 Kommentare

  1. Das könnte man ganz leicht in ein Killerfeature umwandeln. Jedes Gerät wird einfach mit Apple Care Protection verkauft ohne Aufpreis.

    Das könnte das Killerfeature sein.

    Auf der einen Seite würde man zwar Geld verlieren dadurch, würde aber andererseits Kunden gewinnen und könnte vielleicht Preissenkungen bei Neuvorstellungen damit vermeiden, d.h. trotz Billigkonkurrenz bei Tablets die Gewinnspanne halten.

    Soll jetzt kein Vergleich sein, aber Kia gibt auch 7 Jahre Garantie z.B.

  2. Die Krux an der Sache ist ja das die Apple Care eine Garantie bzw. eine Verlängerung der gleichen ist, während die EU nur die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche meint. Bei letzteren wird, wie im Artikel schon erwähnt, in den ersten 6 Monaten grundsätzlich unterstellt das der Mangel schon beim Kauf bestanden hat. Nach den 6 Monaten bis zum vollenden des 24Monats nach dem Kauf muss der Kunde dann beweisen das der Mangel bereits beim Kauf bestand, und das ist nur mittels eines rechtsgültigen Gutachtens möglich. Welcher normale Mensch wird ein teures Gutachten in Auftrag geben um einen Artikel in den Monaten 7 bis 24 unter den Prämissen der gesetzlichen Gewährleistung zu reklamieren? Zu 99% würden die Kosten für das Gutachten den Wert des Produkts überschreiten.

  3. Hast natürlich recht, mir schwebt sowas wie 3 Jahre Garantie vor, wie oben beschrieben ohne Aufpteis.

  4. Mein 3 iPhone ist immer noch kaputt. Wie lange soll ich das noch austauschen Leute.