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Apple vs. Motorola: Gericht hebt die Sperre für die iCloud Mail Pushbenachrichtigungen auf [Update]

Vor einigen Monaten hat es sich bereits angedeutet, nun ist es amtlich. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die einstweilige Verfügung aufgehoben, die dafür sorgte, dass deutsche Apple-User seit 18 Monaten auf die Pushbenachtrichtigungen bei iCloud Mail verzichten mussten. Ein Schritt, den Google bzw. Motorola schon vor Monaten hätte gehen können, da die Aufhebung der Verfügung durch das Gericht abzusehen war.

Apple vs. Motorola, iCloud Push

iCloud Mail Benachrichtigungen in Deutschland

Seit Februar 2012 ist in Deutschland eine einstweilige Verfügung in Kraft, die Apple die Verwendung von Pushbenachrichtigungen für den E-Mail-Service von iCloud verbietet. Grund hierfür war, dass nach Ansicht des LG Mannheim die Pushbenachrichtigungen ein Patent von Motorola verletzen. Apple wollte dies so nicht hinnehmen und ging gegen das Urteil vor dem OLG Karlsruhe in Berufung.

Motorolas Patent wohl ungültig

Das betreffende Patent ist jedoch bereits seit längerem vor dem Bundespatentgericht auf dem Prüfstand. In einer vorläufigen Einschätzung machte das Gericht deutlich, dass das Patent wahrscheinlich in Deutschland keine Gültigkeit hat. Die einstweilige Verfügung basiert also auf ein Patent, dass sowieso nicht mehr lange Bestand haben wird. Das OLG Karlsruhe setzte eine Sachentscheidung in der Berufung daraufhin aus, um auf das Urteil des Bundespatentgerichts zu warten. Die einstweilige Verfügung blieb aber bestehen.

Einstweilige Verfügung aufgehoben

Diesen Umstand hat das OLG Karlsruhe nun geändert. Die einstweilige Verfügung ist aufgehoben, und es wird wohl nur ein paar Tage dauern, bis die Pushbenachrichtigungen auch in Deutschland wieder verfügbar sind. Die Hürden, die man überspringen muss, um eine einstweilige Verfügung aufheben zu lassen sind recht hoch, da das deutsche Patentrecht ein Patent für nahezu wertlos hält, solange man es nicht auch durchsetzen kann. Aus diesem Grund war die Aussetzung der Sachentscheidung vor dem OLG Karlsruhe recht leicht zu erreichen, während die einstweilige Verfügung Bestand hatte und erst mehrere Monate später gekippt werden konnte.

Googles Sturheit – Warum man auf ein wertloses Patent besteht

Es dürfte ja nun kein Geheimnis mehr sein, dass Motorola inzwischen zu Google gehört. Es erscheint etwas unvernünftig, dass Google so lange an der einstweiligen Verfügung festhielt. Gründe, von der weiteren Durchsetzung abzusehen, gab es mehr als genug. In einem Urteil hatte der  England and Wales High Court das Patent in gleich 4 Punkten für ungültig erklärt. Außerdem lag die Einschätzung des Bundespatentgerichtes vor. Es war also absehbar, dass die einstweilige Verfügung nicht ewig Bestand haben wird. Und sollte das Bundespatentgericht das Patent dann endgültig für ungültig erklären, so wird Motorola bzw. Google Apple Schadensersatz für eine 18-monatige Durchsetzung der einstweiligen Verfügung schulden.

Google und Motorola – wie man 12,5 Milliarden Dollar in den Sand setzt

Motorolas Patentportfolio war der Grund, warum Google das Unternehmen 2011 für 12,5 Milliarden US-Dollar aufkaufte. Bis heute hat sich dieser Kauf nicht wirklich gelohnt. Nach der Aufhebung der einstweiligen Verfügung hat Google mit Motorolas Patenten exakt null durchsetzbare Verfügungen in der Hand.

Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum Google so lange an der Verfügung festhielt. Man will schließlich was erreichen mit seinen 12,5 Milliarden Dollar. Trotzdem entbehrt dieses Verhalten nicht einer gewissen Ironie. Denn gerade Google spricht sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen Patent-Trolle aus. Das Festhalten an einer Verfügung, die so offensichtlich auf einem nicht haltbaren Patent beruht, passt nicht wirklich in dieses Bild.

 

(via FOSS Patents)

 

Update: Laut Florian Mueller muss Apple eine Kaution von 132 Millionen US-Dollar zahlen, um die einstweilige Verfügung aufzuheben.

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Ein Kommentar

  1. Normalerweise müssten doch auch jetzt Millionen deutscher icloud nutzer Motorola / google auf Schadensersatz verklagen können!! Da wir ja auch nen Schaden wegen nichtnutzung hatten!! Alleine um diesen Miss…. Den Aufwand von Millionen Klagen zu machen!