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Apple verhindert (vorerst) deutsche Apps im Amazon AppStore

Wer sich in der technikaffinen Internetsphäre aufhält, für den gehört das Folgende zum Newsalltag. Es ist in den letzten Jahren zunehmend in Mode gekommen, dass große Konzerne wegen einer mutmaßlichen Patentverletzung die eigene Rechtsabteilung aktivieren. Dahinter steckt nicht nur rein strategisch gesehen, sondern auch finanziell gesehen ein wohl dosiertes Kalkül. Dass solche Patentstreitereien auch Erfolg haben, zeigt Apple im Streit mit Amazon einmal mehr.

“Wir wurden zu dieser Einschränkung gezwungen durch ein gerichtliches Vorgehen von Apple in Deutschland, um uns daran zu hindern, den Begriff “Appstore” zu nutzen. Wir halten Apples Klage für gegenstandslos und fechten sie aktiv an.
Wenn Sie in Ihren Account im Developer Portal einloggen, wird Ihnen auffallen, dass die Optionen für das Einreichen neuer Apps entfernt wurden. Wir hoffen, dass wir schon bald wieder neue Anwendungen von deutschen Entwicklern annehmen können und werden Sie informieren, sobald wir dazu wieder in der Lage sind.
Wir wissen Ihre Geduld zu schätzen und Ihr bleibendes Interesse am Amazon Appstore for Android.”

In den USA gehört Amazon zu den ernst zunehmenden Konkurrenten im heiß umkämpften Markt um digitale Güter. Nicht nur, dass seit geraumer Zeit digital Musik via Amazon MP3 verkauft wird, sondern auch ein eigener Cloud-Webservice ist bereits in Betrieb. In den USA bietet Amazon darüber hinaus den Amazon App Store, eine weitere App-Plattform basierend auf Google Android. Hierzulande ist dieser bislang nicht eröffnet und wird es vermutlich, zumindest unter diesem Namen, in nächster Zeit auch nicht werden.

Aus einem unlängst versendeten Schreiben an App-Entwickler geht hervor, dass bis auf Weiteres keine Apps mehr von deutschen Entwicklern entgegen genommen werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist Apples erfolgreiche Klage gegen Amazon. Demnach sei die Nutzung des Namens „Amazon App Store“ in Deutschland nicht erlaubt. Amazon werde selbstverständlich gegen die „gegenstandslose“ Klage vor gehen.

Eine sehr turbulente Geschichte, wenn ihr mich fragt. Apple müsste eigentlich am Besten wissen, was kopieren im eigentlichen Sinne bedeutet. Ob die Begrifflichkeit „AppStore“ überhaupt rechtlich schützbar ist, muss wohl erst ein deutsches Gericht feststellen. Jedenfalls belebt Konkurrenz bekanntlich den Markt, ganz davon abgesehen, dass die angebotenen Applikationen erstmal nichts mit denen des Apple App Store haben. Wir würden uns über eure Meinung freuen.

Quelle: TecZilla

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6 Kommentare

  1. Tzz ist doch egal ob AppStore Idee nicht. Verstehe Apple nicht… Schade

  2. ich finde das mit dem „App-Store“ aber schon in Ordnung. Ich meine Apple hatte nun mal zuerst wirklich großen erfolg damit und somit gilt auch der „App-Store“ in meinen Augen zu Apple selbst. Ich finde Amazon beschreitet hier ein gefährliches Feld. Denn es ist Absolut lächerlich, keine Apps mehr anzunehmen, nur weil sie den Namen nicht verwenden dürfen. Aber natürlich Provoziert Amazon hiermit, dass sie Unterstützung von den Entwicklern im Falle einer Gerichtsentscheidung bekommen. Jedoch ist meiner Ansicht nach Apple hier klar im Vorteil. Aber mal abwarten…

  3. Würde man tatsächlich Anspruch auf den Begriff „App Store“ erheben, so müsste man den Obstladen um die Ecke auch wegen seiner Bezeichnung anklagen. Die analoge Bedeutung der beiden Wörter rechtfertig meiner Ansicht nach in Deutschland keinen Namensrechteanspruch. „Apps = Programme“ und „Store = Laden“. Dass die englische Übersetzung tatsächlich schützbar ist, halte ich für groben Unfug, wenn dies die deutsche Justiz erst noch ferstellen muss.

  4. Ich finde es auch unsinn sich deswegen zu streiten. Die andere frage jedoch ist, warum Amazon nicht kreativ genug ist sich was eigenes einfallen zu lassen?!
    „APPMAZON“ wäre doch ein passender name und den könnte man sich sogar schützen lassen.

  5. Bin mal gespannt wann der Begriff Apple-Tree mit einer Klage von Apple verboten wird
    Auch Amazon-as währe so ein Kandidat
    :-))

  6. ich würde gegen eine geringe Gebühr meine Domain zur Verfügung stellen:-) (apps.de)