Der Streit zwischen Apple und Samsung wächst langsam zu einer unendlichen Geschichte heran. Die meiste Aufmerksamkeit erhielt bisher wohl das Urteil in den USA, mit dem Apple ein Schadensersatz in Höhe von einer Milliarde Dollar zugesprochen bekommen hat. Diese Summe ist aber noch nicht letztinstanzlich bestätigt, geschweige denn das Apple bisher einen Cent von dem Geld gesehen hat. Aber die Mühlen der Rechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Unternehmen stehen nicht still. Aktuell fiel ein Urteil, das es Apple versagte, ein erneutes Verkaufsverbot gegen das Samsung Galaxy Nexus in den USA zu erwirken.
Der Weg durch die Instanzen
Bei dem Urteil handelt es sich um die Entscheidung eines Revisionsgerichtes. Bereits Mitte des letzten Jahres erwirkte Apple eine einstweilige Verfügung gegen Samsung, die den Verkauf des Samsung Galaxy Nexus in den Vereinigten Staaten untersagte. Samsung legte gegen die einstweilige Verfügung, die von der inzwischen allseits bekannten Richterin Lucy Koh erlassen wurde, Widerspruch ein. Der Fall ging vor das Bundesrevisionsgericht in Washington, DC, welches die Anordnung im Oktober 2012 wieder kippte. Die Anordnung eines Verkaufsverbotes wäre in diesem Fall eine missbräuchliche Nutzung dieses Rechtsmittels. Weiter heißt es in dem Urteil aus dem letzten Jahr:
At best, the district court's findings indicate that some consumers who buy the iPhone 4S like Siri because, among other things, its search results are comprehensive. That does not sufficiently suggest, however, that consumers would buy the Galaxy Nexus because of its improved comprehensiveness in search.
In ihrer Entscheidung nahm Lucy Koh Bezug auf ein US Patent, das die Suchfunktionalität schützt und das Samsung angeblich mit dem Galaxy Nexus verletze. Experten ordnen den Fall als einer der stärksten und erfolgreichsten ein, mit denen Apple bisher gegen Samsung vorging. Lucy Koh sah es als wahrscheinlich genug an, dass Samsung Apple durch eine Patentverletzung Schaden zufügt, um ein Verkaufsverbot zu rechtfertigen. Das Bundesrevisionsgericht in Washington ist da offensichtlich anderer Meinung.
Auf die Entscheidung des Revisionsgerichtes hin legte Apple wiederum Widerspruch ein, was das Gericht zwang, die Entscheidung noch einmal zu untersuchen. Am Donnerstag veröffentlichte das Gericht eine sog. „brief order“, in der die Entscheidung bestätigt wurde. In einem solchen Fall ist das Gericht nicht verpflichtet, Angaben zu den Gründen zu machen.
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Wer jetzt meint, damit sei der Streit um das Galaxy Nexus beigelegt, der irrt. Die Entscheidung des Revisionsgerichtes bezog sich nur auf die einstweilige Verfügung, die Lucy Koh aussprach. Bei einer solchen Anordnung handelt es sich um einen vorläufigen Rechtsschutz, dessen Anwendung besonders im Wettbewerbsrecht, in denen teilweise Jahre bis zu einem Urteil vergehen können, nicht unüblich ist. Sie dient dazu, die Rechte des Antragsstellers vorläufig zu schützen, bis es zu einem Urteil kommt. Das eigentliche Verfahren beginnt im März.
Das Ende des Instanzenzuges ist noch nicht erreicht
Mit einem bestätigten Urteil in dem Fall kann man also frühestens Mitte 2013 rechnen, und das ist noch optimistisch gedacht. Bis dahin verbliebe Apple theoretisch noch eine Möglichkeit, ein Verkaufsverbot zu erwirken. Als letzter Schritt im Instanzenzug der USA dient der Widerspruch beim US Surpreme Court, also dem höchsten Gericht der USA. Dieser Schritt stünde auch Apple noch offen, um die einstweilige Verfügung wieder wirksam werden zu lassen. Allerdings sind die Richter des Surpreme Courts bekannt für ihre negative Einstellung gegenüber Verkaufsverboten. Apple könnte also einiges an Geld und Mühe sparen, wenn man sich einfach entscheidet, auf das Urteil von Lucy Koh zu warten.
(via AppleInsider)
Scheint so dass Samsung jetzt schon Richter kauft! Mafiös dieser Drecks schlitzi Konzern!!!
Hahahaha
@ ispeedy: …. und Deine Meinung ist von Apple gekauft….. – was sind das denn für Äußerungen ?!
Zitat AL ↑:
Reg dich nicht auf.
So sind die Kinder heute nun mal.
Das denken bevor los geschrieben (geredet wird)sind nun mal nicht deren Stärken.